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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsfrist bis 31.12.2026. Die Förderrichtlinie gilt laut BAFA bis zum 31.12.2026. In dieser Zeit werden je Unternehmen höchstens fünf Beratungen gefördert, höchstens zwei pro Jahr.

Quelle: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze sichern möchten, kann der Bund Sie mit einem Zuschuss für eine externe Beratung unterstützen.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:

  • Fachkräftesicherung und - bindung,
  • Kosteneinsparungen,
  • Anpassungen des Geschäftsmodells,
  • Umgang mit Umsatzrückgängen,
  • Umgang mit Liquiditätsproblemen,
  • Veränderungen des Produktportfolios,
  • Investitionsplanung,
  • Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation,
  • Qualitätsmanagement,
  • Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
  • alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
  • bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 EUR.

Ihren Antrag reichen Sie bitte über eine Leitstelle ein. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden Sie online bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn einer geplanten Beratung online über die Antragsplattform des BAFA (siehe weiterführende Links).

Jedes Unternehmen kann bis zum 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Handwerksbetrieb lässt Prozessabläufe von externer Beraterin prüfen

Antragsteller: Ein kleiner Handwerksbetrieb der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland stellt den Antrag.

Ausgangslage: Aufträge verzögern sich, weil Abläufe zwischen Büro und Werkstatt schlecht abgestimmt sind. Die Kosten steigen, ohne dass die Ursache klar ist.

Vorhaben: Eine selbstständige Beraterin mit anerkanntem Zertifikat analysiert die Unternehmenssituation in einer Einzelberatung von höchstens fünf Tagen. Sie benennt Schwachstellen in den Prozessabläufen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, etwa zur Organisation und zu Kosteneinsparungen.

Förderung: Gefördert wird die externe Beratung als Zuschuss von je nach Region bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Beratungskosten sind laut Text auf höchstens 2.800 Euro begrenzt; bis zu 80 % davon sind bis zu 2.240 Euro. Mehr ist je Beratung nicht möglich, auch wenn die Beraterin mehr berechnet; die Bewilligungsstelle entscheidet.

Eigenanteil: Kostet die Beratung 2.800 Euro, trägt der Betrieb in diesem Beispiel 560 Euro selbst; Kosten über 2.800 Euro trägt er ganz. Nicht gefördert werden Seminare oder Workshops, Beratungen mit anderen öffentlichen Zuschüssen sowie Beratungen überwiegend zu Rechts-, Steuer- oder Fördermittelfragen.

Weg zum Antrag:

  1. Leitstelle auswählen – die Kontaktdaten stehen online beim BAFA
  2. Beraterin mit anerkanntem Zertifikat oder dokumentiertem Qualitätshandbuch wählen
  3. Antrag vor Beginn der Beratung online über die Antragsplattform des BAFA stellen
  4. Erst nach der Zusage mit der Beratung beginnen – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Handwerksbetrieb lässt Prozesse analysieren

Ein Handwerksbetrieb möchte seine Arbeitsabläufe optimieren und beauftragt dafür eine externe Beraterin mit einer Einzelberatung. Gefördert werden je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Beratungskosten bis zu 2.800 EUR betragen. Der Antrag wird vor Beginn der Beratung online über die Antragsplattform des BAFA gestellt.

Freiberuflerin sucht Rat zu Fachkräftebindung

Eine Freiberuflerin möchte Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -bindung entwickeln und nimmt dazu eine konzeptionelle Einzelberatung in Anspruch. Der Zuschuss deckt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Beratungskosten bis zu 2.800 EUR betragen. Reine Rechts- oder Steuerberatung wäre von der Förderung ausgeschlossen.

Kleinunternehmen plant Digitalisierung der Prozesse

Ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft plant die Einführung eines neuen IT-Systems und lässt sich dabei von einem zertifizierten Beratungsunternehmen begleiten. Die Beratung darf eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten und wird nach einer Analyse der Unternehmenssituation mit konkreten Handlungsempfehlungen durchgeführt. Über die Leitstelle des BAFA reicht das Unternehmen seinen Antrag vor Beratungsbeginn ein.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der Freien Berufe

gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden, indem nach einer Analyse der Unternehmenssituation die Schwachstellen benannt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden.
  • Es werden nur Einzelberatungen gefördert, nicht jedoch Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen.
  • Die Beratung muss von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern beziehungsweise Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.
  • Die Beraterinnen und Berater müssen ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikats oder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen.
  • Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewährleistet werden.
  • Die Beratung darf eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Diese Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
  • auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Antragsverfahren

Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
vom 14. Dezember 2022
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 23.12.2022 B1

zuletzt geändert durch:

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
vom 12. Dezember 2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 23.12.2024 B1

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
vom: 14.12.2022
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 23.12.2022 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
vom: 12.12.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 23.12.2024 B1

Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie

Schlagwörter: Unternehmensberatung Management Frauen Migrantin Führung Behinderung Integration Arbeitsgestaltung Fachkraft Gleichstellung altersgerecht Nachhaltigkeit Umweltschutz know-how KMU kleine und mittlere Unternehmen BAFA Kleinstunternehmen Einzelberatungen Gruppenberatungen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rahmenrichtlinie-zur-foerderung-unternehmerischen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 80 % je nach Region; niedrigerer Regionalsatz im Text nicht beziffert.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Beratung; Existenzgründung und -festigung; Frauenförderung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Aus- und Weiterbildung; Außenwirtschaft; Existenzgründung und -festigung; Umwelt- und Naturschutz; Unternehmensführung
Existenzgründung und -festigung
Beratung und Schulung
Frauenförderung
Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung
Unternehmensfinanzierung
Beratung und Schulung; Konsolidierung und Stabilisierung; Nachfolge

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel. +49 6196 908-1570
Fax +49 6196 908-1800
unternehmensberatung@bafa.bund.de
www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

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