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Rückgarantien des Bundes und der Länder

Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Antragsverfahren

Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand August 2022.

Rechtsgrundlage

Rückgarantien des Bundes und der Länder

Für die Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft stellen die Bürgschaftsbanken in Deutschland Garantien zur Verfügung. Diese Garantie wird ihrerseits durch eine Rückgarantie des Bundes und des jeweiligen Landes abgesichert. Die Risikoübernahme durch Bund und Länder sowie Bürgschaftsbanken kommt allein dem Beteiligungsnehmer, das heißt dem mittelständischen Unternehmen zugute. Nach den europarechtlichen Vorgaben ist hierbei der Beihilfewert der staatlichen Rückgarantien zu bewerten und dem Beihilfeempfänger, das heißt dem geförderten Unternehmen, mitzuteilen.

Bei der Ermittlung des Beihilfewertes kann die Bürgschaftsbank das sogenannte Prämienzuschussmodell (PZM) anwenden, bei dem Bund und Länder als Rückgaranten Risikoprämien auf das Rückgarantenrisiko übernehmen (PZM der Europäischen Kommission angezeigt und von dieser genehmigt unter der Referenz-Nr. X 169/10). Diese Prämien werden – unabhängig davon, ob es im Einzelfall zu einem Ausfall bei einem Unternehmen gekommen ist – in ihrer Eigenschaft als Zuschüsse gebündelt und bilden ein Guthaben, aus dem die Garantiezahlungen der Rückgaranten fließen können.

Eine andere Form der Berechnung des Beihilfenwertes ist die Berechnung mittels des VDB-Beihilfewertrechners (der Europäischen Kommission angezeigt und von dieser genehmigt als Methode N 365/09).

Den Antrag auf Absicherung der Beteiligung durch eine Garantie der Bürgschaftsbanken stellen die MBGen als Beteiligungsgeber.

Anträge für Beteiligungen nehmen die MBGen in den einzelnen Bundesländern entgegen. Eine Übersicht zu den MBGen finden Sie unter www.vdb-info.de/mitglieder.

Grundsätzlich können rückgarantierte Beteiligungen mit anderen Förderinstrumenten wie zum Beispiel zinsverbilligten Krediten, verbürgten Krediten oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen kombiniert werden. Dabei sind jedoch die Kumulationsregeln des EU-Beihilferechtes zu beachten.

Schlagwörter: Virus COVID-19 Quarantäne SARS-CoV-2 Infektion Pandemie Sicherheiten Finanzierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rueckgarantien-laender-bund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Garantie
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
GRW-Fördergebiet
Existenzgründung und -festigung
Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)
Schützenstraße 6a
10117 Berlin
Tel. +49 30 2639 654-0
geschaeftsstelle@vdb-info.de
vdb.ermoeglicher.de/de/

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