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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 65 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung.

Sie erhalten

  • bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS bis zu 45 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert.

Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen.

Für ÜBS und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 65 % höchstens 32.500 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Verband modernisiert überbetriebliche Berufsbildungsstätte

Ein Fachverband, der für seine Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführt, beantragt die Modernisierung einer bestehenden Berufsbildungsstätte. Gefördert werden bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 %. Den verbleibenden Eigenanteil trägt der Verband gemeinsam mit dem betroffenen Bundesland.

Bildungsträger baut Kompetenzzentrum für Fortbildung auf

Ein gemeinnütziger Träger einer Berufsbildungsstätte möchte diese zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Fortbildung weiterentwickeln und stellt den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bei einem Kompetenzzentrum sind bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 %. Voraussetzung ist unter anderem eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes.

Kleines Vorhaben ohne Förderung

Ein Landesinnungsverband plant eine kleinere Anpassung seiner Bildungsstätte an den technischen Fortschritt mit Gesamtausgaben von unter 50.000 EUR. Da Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR nicht gefördert werden, kann der Verband für dieses Vorhaben keinen Zuschuss aus diesem Programm erhalten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren gelten folgende Bedingungen:

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind,
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die

  • unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen,
  • eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen,
  • der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen.

Für die Förderung brauchen Sie im Regelfall eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes.

Sie müssen eine 75-prozentige, in Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung Ihrer Bildungsstätte erreichen.

Sie beteiligen sich gemeinsam mit dem Bundesland, in dem sich Ihre Bildungsstätte befindet, an den Gesamtausgaben des Vorhabens. Ihr Eigenanteil hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab und beträgt mindestens 25 %, in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung ist für Neu- und Erweiterungsbauten 25 Jahre, für andere bauliche Maßnahmen mindestens 10 Jahre und für Ausstattungsgegenstände in der Regel 5 Jahre zweckgebunden.

Antragsverfahren

Gemeinsame Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in der Fassung vom 15. Januar 2015.

Rechtsgrundlage

Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 15.01.2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 22.01.2015 B3

Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie

Zweite Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 03.12.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 13.12.2024 B5

Weblink zur zweiten Änderung der Förderrichtlinie

Schlagwörter: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren ÜBS überbetriebliche Bildung Ausbildung Kompetenz betriebliches fachkräfte training förderung weiterbildung förderprogramme berufsbildungsinfrastruktur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/ueberbetriebliche-berufsbildungsstaetten-bmwk-bafa.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 65 % (Zuschuss)

„bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 %, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
GRW-Fördergebiet
Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsstrukturen und Träger; Betriebliche Ausbildung; Weiterbildung von Arbeitnehmern; Weiterbildungsstrukturen und Träger
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
uebs-foerderung@bafa.bund.de
www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

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