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Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)
Wenn Sie neueste Forschungsergebnisse umsetzen, patentieren lassen oder für die Verwertung vorbereiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 85 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung.
Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen.
Gefördert werden im Bereich der Patentierung im Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“
- in Modul 1 der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie
- in Modul 2 eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.
Gefördert werden im Bereich der Normung und Standardisierung
- im Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ die aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sowie
- im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen.
Im Bereich der Normung und Standardisierung werden folgende weiteren Leistungspakete gefördert:
- Normungsrecherchen sowie Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements,
- Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich.
Patentierung „Patentierung – Unternehmen“:
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- in Modul 1 bis zu EUR 10.000,
- in Modul 2 bis zu EUR 6.000.
- Ihr Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.
Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“:
- bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bis zu EUR 45.000 in Form einer De-minimis-Beihilfe.
- Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.
- Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: maximal EUR 25.000,
- Normungsrecherchen und Normenmanagement: maximal EUR 5.000,
- Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung: maximal EUR 10.000.
- Für die Teilnahme an Gremiensitzungen erhalten Sie Personalkostenpauschalen:
- nationale Gremiensitzungen: EUR 1.000 (in Präsenz), EUR 500,00 (virtuell),
- europäische Gremiensitzungen: EUR 1.500 (in Präsenz), EUR 750,00 (virtuell),
- internationale Gremiensitzungen EUR 2.000 (in Präsenz), EUR 1.000 (virtuell).
Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“:
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent, für KMU bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- und maximal EUR 200.000 je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Je nachdem, welchen Förderschwerpunkt Sie für Ihren Antrag wählen, ist das Verfahren ein- oder zweistufig. Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ). Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen und förmlichen Anträge über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.
Anträge können fortlaufend bis zum Ablauf einzelner Termine je Förderschwerpunkt gestellt werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind im Rahmen von Patentierung „Patentierung – Unternehmen“: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben, im Rahmen von Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 1.000 … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 200.000 € je Verbundpartner und Projekt.
Bis zu 85 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
KMU lässt Erfindung patentieren
Ein kleines Technologieunternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland hat in den letzten 3 Jahren kein Patent angemeldet und möchte eine neue Erfindung schützen lassen. Es beantragt im Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ Modul 1 einen Zuschuss zur Schutzrechtsanmeldung, gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Modul 1 bis zu 10.000 Euro. Nach Abschluss von Modul 1 kann später auch Modul 2 für eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Verwertung genutzt werden.
Unternehmen wirkt in Normungsgremium mit
Ein mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland hat bisher nicht aktiv in Normungsgremien mitgearbeitet und beantragt eine Förderung im Schwerpunkt „Normung – Unternehmen“. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 45.000 Euro in Form einer De-minimis-Beihilfe, bei einem Förderzeitraum von maximal 36 Monaten. Für Gremiensitzungen erhält es zudem Personalkostenpauschalen, etwa bis zu 1.000 Euro für nationale Sitzungen in Präsenz.
Hochschule und Unternehmen überführen Forschung in Norm
Eine Hochschule und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bilden ein Kooperationsprojekt, um neueste Forschungsergebnisse in eine Norm zu überführen, und regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Im Schwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ werden für die Hochschule bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, für das Unternehmen als KMU bis zu 80 Prozent, jeweils höchstens 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Vor Antragstellung prüfen die Partner, ob eine Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- im Rahmen von Patentierung „Patentierung – Unternehmen“: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben,
- im Rahmen von Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen, Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung,
- im Rahmen von Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.
Für jeden Bereich gelten außerdem eigene Voraussetzungen:
Patentierung „Patentierung – Unternehmen“:
- Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
- Alle förderfähigen Leistungen müssen kostenpflichtig durch externe Dienstleisterinnen oder Dienstleister erbracht werden, soweit bereits durchgeführt schriftlich vorliegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Modul 2 kann nur genutzt werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde.
Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“
- Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht aktiv in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mitgearbeitet haben.
- Nach Bewilligung des Förderantrags müssen Sie aktiv als Mitglied in einem Normen- beziehungsweise Standardisierungsausschuss mitarbeiten.
Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“
- An dem Kooperationsprojekt müssen mindestens eine Hochschule oder eine öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein.
- Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
- Antragstellende müssen prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 8.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2.2.2024, B1., zuletzt geändert durch die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ vom 19.06.2024
Hinweise zum Verfahren
Ihre Anträge können Sie fortlaufend bis zu folgenden Terminen stellen:
- Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ bis zum 31.10.2027
- Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ bis zum 31.05.2027
- Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ Skizzeneinreichung bis zum 31.05.2026 und Antragseinreichung bis zum 31.05.2027
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ vom 08.01.2024, zuletzt geändert durch die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ vom 19.06.2024
Schlagwörter: Zuschuss Patente Normen Wissenschaft Technologietransfer Wissenstransfer Normung Standardisierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/wipano-foerderung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 85 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: … für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 85 % nur Hochschulen/FE; KMU im Wissenstransfer 80 %, sonst Unternehmen 50–70 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (BMWi)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Beratung; Forschung und Innovation (themenoffen)
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Forschung und Innovation
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Beratung und Schulung; Patentierung und Verwertung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
Lützowstraße 109
10785 Berlin
Tel. +49 30 20199-535
Fax +49 30 20199-470
wipano-ptj@fz-juelich.de
www.ptj.de/
Weiterführende Links
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