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Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.

Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Wenn Sie ein anspruchsvolles Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE-Projekt) planen, können Sie einen Zuschuss für eine Durchführbarkeitsstudie erhalten. Damit prüfen Sie die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens im Vorfeld.

Quellendatum: 02.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 70 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Vorbereitung von anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekten) unterstützt. Sie können dafür einen Zuschuss zu einer vorgeschalteten Durchführbarkeitsstudie erhalten.

Für die Studie eines einzelnen Unternehmens sind Kosten bis zu 125.000 EUR zuwendungsfähig. Führen Sie die Studie in Kooperation mit anderen Unternehmen durch, belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten für die Gesamtstudie auf 250.000 EUR. Der Zuschuss deckt je nach Größe Ihres Unternehmens bis zu 70 % dieser Kosten. Die Ausgaben, die nicht für technische Vorarbeiten und Tests anfallen (beispielsweise für Marktanalysen), sind dabei auf 40.000 EUR (bei Kooperationen auf 50.000 EUR) begrenzt.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe (eine Form der geringfügigen staatlichen Unterstützung). Die Studie kann für maximal 12 Monate gefördert werden. Innerhalb von 12 Monaten können maximal 2 Studien pro Unternehmen bewilligt werden.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Bestandteile der Studie:

  • Sie führen technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests durch, um die Erfolgsaussichten zu bewerten.
  • Sie untersuchen den aktuellen Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik.
  • Sie prüfen die bestehenden Schutzrechte in Ihrem Themenfeld (beispielsweise Patente).
  • Sie stellen fest, welche Arbeiten für das geplante FuE-Projekt notwendig sind.
  • Sie ermitteln notwendige Ressourcen und mögliche Kooperationspartner oder Auftragnehmer.
  • Sie analysieren das Marktpotenzial für Ihre geplanten Produkte oder Verfahren.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 125.000 €.

Förderfähig sind laut Text Kosten bis höchstens 250.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kleinstunternehmen prüft Machbarkeit einer neuen Technologie

Ein Kleinstunternehmen plant ein anspruchsvolles FuE-Projekt und beantragt zunächst einen Zuschuss für eine Durchführbarkeitsstudie. Geprüft werden der Stand von Wissenschaft und Technik sowie bestehende Schutzrechte im Themenfeld. Für die Studie eines einzelnen Unternehmens sind Kosten bis zu 125.000 Euro zuwendungsfähig, der Zuschuss deckt je nach Unternehmensgröße bis zu 70 % dieser Kosten.

Zwei KMU untersuchen gemeinsam ein Vorhaben

Zwei kleine und mittlere Unternehmen führen eine Studie in Kooperation durch, um technische Vorprojekte und Tests für ein geplantes FuE-Projekt zu bewerten. Die maximal förderfähigen Kosten für die Gesamtstudie belaufen sich auf 250.000 Euro, wobei die Studie in einer ausgewogenen Partnerschaft ohne einseitige Dominanz einzelner Unternehmen durchgeführt werden muss. Ausgaben, die nicht für technische Vorarbeiten und Tests anfallen, etwa für Marktanalysen, sind bei Kooperationen auf 50.000 Euro begrenzt.

Junges Unternehmen analysiert Marktpotenzial vorab

Ein junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, nutzt die Förderung, um Marktpotenzial und notwendige Ressourcen für ein geplantes Produkt zu ermitteln. Die Studie kann für maximal 12 Monate gefördert werden. Nicht gefördert wird das Vorhaben, wenn es bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte fachliche Bedingungen erfüllen.

Ihre Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Sie sind ein junges Unternehmen (Gründung nicht länger als 10 Jahre zurück) oder ein Kleinstunternehmen.
  • Oder Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und Ihre letzte ZIM-Förderung liegt 3 Jahre oder länger zurück.
  • Sie haben Ihre Unternehmensgründung abgeschlossen.
  • Sie können den finanziellen Eigenanteil für die Studie sicher aufbringen.
  • Sie verfügen über das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für die Durchführung.
  • Sie haben ausreichend qualifiziertes Fachpersonal (oder planen entsprechende Neueinstellungen beziehungsweise zeitweilige Personalaufnahmen).
  • Ihre verbleibende Personalkapazität stellt den weiteren Geschäftsgang in Ihrem Unternehmen sicher.
  • Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen.
  • Die Studie bereitet ein im ZIM grundsätzlich förderfähiges Projekt vor.
  • Sie halten bei der Durchführung wissenschaftliche und technische Standards ein (lege artis).
  • Sie bewahren Primärdaten nach Abschluss für mindestens 5 Jahre auf.
  • Je Unternehmen kann maximal 1 Antrag in Bezug auf ein geplantes Projekt bewilligt werden.
  • Bei Kooperationen: Die Studie wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt (ohne einseitige Dominanz einzelner Unternehmen).

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
  • Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
  • Über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Die Studie Ihnen eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglicht.
  • Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
  • Die Studie im Auftrag eines Dritten durchgeführt wird.
  • Sie bei Kooperationen mit verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen zusammenarbeiten.
  • Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.

Ablauf

Wenn Sie eine Förderung für eine Durchführbarkeitsstudie beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Alternativ nutzen Sie den amtlichen Vordruck.
  • Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung vom Projektträger.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen auf Qualität und Vollständigkeit.
  • Wenn Unterlagen fehlen, fordert der Projektträger diese bei Ihnen nach.
  • Sie reichen die fehlenden Dokumente innerhalb von 2 Monaten ein.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie fordern die Fördermittel beim Projektträger an.
  • Sie fügen Ihrer Anforderung jeweils einen Zwischennachweis bei.
  • Sie erhalten die Zuwendung nachträglich in Teilbeträgen für die vergangenen 3 Monate.
  • Wenn Sie zum ersten Mal im ZIM gefördert werden, reichen Sie mit der ersten Zahlungsanforderung Ihre Stundennachweise ein.
  • Nach Abschluss der Studie weisen Sie die Verwendung der Mittel nach (Verwendungsnachweis).
  • Reichen Sie diesen Nachweis spätestens innerhalb von 3 Monaten ein.
  • Einen Restbetrag von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst später.
  • Voraussetzung ist die abschließende Prüfung Ihres Verwendungsnachweises durch den Projektträger.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Antrag laufend beim zuständigen Projektträger stellen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Als Antrag für Ihre Durchführbarkeitsstudie müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular mit allen notwendigen Anlagen
  • Darstellung Ihres Unternehmens (Antragsteller)
  • Verbindliche rechtliche Erklärungen
  • Ihre aktuelle Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Auflistung der erhaltenen Förderungen in den letzten 3 Jahren
  • Darstellung des Inhalts der Studie (Begründung und Beschreibung der Zielstellung und ihrer Wirkungen sowie Planung des Arbeitsablaufs)
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Angaben zu Personal und Kosten sowie zur Bonität und Finanzierung des Eigenanteils)
  • Bei Unternehmen: aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Unternehmen: Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Bei weiteren mittelständischen Unternehmen (bis 500 oder 1.000 Beschäftigte): Erklärung zur Einstufung als antragsberechtigtes Unternehmen
  • Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform: Vereinsregisterauszug sowie Satzung und Liste der Mitglieder
  • Bei gemeinnützigen GmbHs: aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Bei in Kooperation durchgeführten Studien: Angaben zu den Kooperationspartnern

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Dauer hängt von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab. Sie können das Verfahren durch ein vorheriges Beratungsgespräch beschleunigen. Auch das Einsenden einer formlosen Projektskizze (informeller Entwurf) hilft (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: ZIM Förderung FuE Forschung und Entwicklung Technische Vorprojekte Vorstudien Tests Bewertung des Potenzials Erfolgsaussichten Wissenschaftlicher Stand Forschung Technik FuE Arbeiten Ressourcenanalyse Marktpotenzial Kleinstunternehmen Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen KMU Durchführbarkeit Studien Studie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zim-durchfuehrbarkeitsstudien.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 70 % (Zuschuss)

„Der Zuschuss deckt je nach Größe Ihres Unternehmens bis zu 70 % dieser Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-3635
Fax +49 30 310078-141
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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