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Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsstopp seit 07.07.2026. Seit dem 07.07.2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger im ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an (befristeter Antragsstopp für alle Antragsformen). Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen; für Ausnahmen verweist der Projektträger auf die ausführliche Meldung auf zim.de.

Quelle: Aussetzung ZIM-Antragsannahme ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr (AiF Projekt GmbH, ZIM-Projektträger) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Wenn Sie als Forschungseinrichtung gemeinsam mit Unternehmen an Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem Innovationsnetzwerk arbeiten, können Sie einen Zuschuss erhalten. Damit entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen.

Quellendatum: 10.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Als Forschungseinrichtung können Sie einen Zuschuss für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei.

Voraussetzung ist, dass Sie mit mittelständischen Unternehmen in einem Innovationsnetzwerk kooperieren. Ihr Vorhaben muss zwingend aus der technologischen Roadmap dieses Netzwerks abgeleitet sein. Gemeinsam entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Ihr geplantes Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für Ihr Teilprojekt in der Kooperation können Sie bis zu 280.000 EUR erhalten. Die Förderung deckt 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten ab. Das Gesamtprojekt aller beteiligten Partner darf eine maximale Fördersumme von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Hochschulinstitut entwickelt im ZIM-Netzwerk ein neues Verfahren mit Mittelständlern

Antragsteller: Ein ingenieurwissenschaftliches Institut einer Hochschule in Norddeutschland beantragt im Rahmen seiner nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.

Ausgangslage: Das Institut ist mit mittelständischen Unternehmen in einem ZIM-Innovationsnetzwerk verbunden. Die technologische Roadmap des Netzwerks sieht ein neues Fertigungsverfahren vor, das ein erhebliches technisches Risiko birgt.

Vorhaben: Das Institut übernimmt ein Teilprojekt, das aus der Roadmap abgeleitet ist, und erforscht die technischen Grundlagen des Verfahrens. Ein mittelständisches Unternehmen stellt parallel einen eigenen Antrag für sein Teilprojekt. Die Partner arbeiten in einer ausgewogenen Partnerschaft mit Kooperationsvereinbarung.

Förderung: Gefördert wird das Forschungs- und Entwicklungsteilprojekt der Einrichtung als Zuschuss von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann das Institut bis zu 250.000 Euro erhalten. Je Teilprojekt sind höchstens 280.000 EUR möglich, das Gesamtprojekt aller Partner darf 3 Millionen EUR nicht überschreiten. Die Bewilligungsstelle entscheidet.

Eigenanteil: Nicht gefördert wird laut Text der Einsatz von grundfinanziertem Personal ohne spezielles Ersatzpersonal. Ausgeschlossen sind auch Vorhaben, die bereits aus anderen Programmen des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt werden.

Was ein Betrieb davon hat: Ein mittelständisches Unternehmen im Netzwerk kann als Kooperationspartner eine eigene Förderung beantragen und das Forschungswissen des Instituts für sein neues Produkt oder Verfahren nutzen.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen im Programmtext und bei der zuständigen Stelle klären
  2. Kooperationsvereinbarung mit den Partnern abschließen
  3. Antrag einreichen und erst nach bestätigtem Antragseingang beginnen
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung und Hochschule. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Hochschule forscht im Innovationsnetzwerk mit

Eine Hochschule beteiligt sich an einem ZIM-Innovationsnetzwerk und übernimmt ein Teilprojekt, das aus der technologischen Roadmap des Netzwerks abgeleitet ist. Für ihr technologisch anspruchsvolles Vorhaben mit erheblichem technischem Risiko erhält sie einen Zuschuss von bis zu 280.000 EUR, der bis zu 100 % ihrer zuwendungsfähigen Kosten abdeckt. Die Kooperation erfolgt gemeinsam mit einem mittelständischen Unternehmen, dessen Teilprojekt ebenfalls gefördert wird.

Forschungseinrichtung kooperiert mit Mittelstandspartner

Eine Forschungseinrichtung in Norddeutschland entwickelt gemeinsam mit einem mittelständischen Unternehmen ein neues technisches Verfahren im Rahmen eines Innovationsnetzwerks. Beide Partner schließen dafür eine Kooperationsvereinbarung ab und trennen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in ihrem Rechnungswesen. Die Fördersumme des Gesamtprojekts aller beteiligten Partner darf 3 Millionen EUR nicht überschreiten.

Privater Forschungsträger mit qualifiziertem Personal

Eine Forschungseinrichtung in privater Rechtsform mit anerkannter wissenschaftlicher Kompetenz und mindestens 10 Personen qualifiziertem Forschungspersonal beteiligt sich an einem ZIM-Innovationsnetzwerk. Ihr Vorhaben zielt auf ein innovatives Produkt ab und wird in ausgewogener Partnerschaft mit einem mittelständischen Unternehmen durchgeführt. Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet die zuständige Stelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie handeln im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und haben eine Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie kooperieren mit einem antragstellenden mittelständischen Unternehmen, dessen Projekt ebenfalls gefördert wird.
  • Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap eines ZIM-Innovationsnetzwerks abgeleitet.
  • Ihr Vorhaben zielt auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab und birgt ein erhebliches technisches Risiko.
  • Ihr Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt.
  • Sie schließen mit den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung ab.
  • Sie trennen die Kosten und Einnahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrem Rechnungswesen klar voneinander ab.
  • Sie behalten sich das Recht vor, Ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei zu veröffentlichen.
  • Sie halten bei der Durchführung die anerkannten Prinzipien der Wissenschaft und Technik ein und bewahren Ihre Primärdaten für mindestens 5 Jahre auf.
  • Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform gilt zusätzlich: Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist anerkannt und Sie verfügen über qualifiziertes Forschungspersonal (mindestens 10 Personen oder 50 % der Gesamtbelegschaft).

Ausschlussgründe

Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

  • Sie vor dem bestätigten Antragseingang bereits mit dem Projekt begonnen oder bindende Verträge geschlossen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
  • Ihre Einrichtung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt wurde.
  • Sie das Projekt im Auftrag eines Dritten durchführen.
  • Ihre Kooperationspartner rechtlich mit Ihnen verbundene Einrichtungen oder Partnerunternehmen sind.
  • Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
  • Sie in Ihrem Vorhaben grundfinanziertes Personal ohne spezielles Ersatzpersonal einsetzen wollen.
  • Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren Ihre Berichtspflichten ohne nachvollziehbare Gründe verletzt haben.

Ablauf

Wenn Sie als Forschungseinrichtung einen Zuschuss für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:

  • Es wird empfohlen, sich vorab beraten zu lassen oder eine formlose Projektskizze einzureichen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie und Ihre Kooperationspartner sollen die Anträge zeitnah, möglichst gemeinsam und innerhalb von 2 Wochen, einreichen.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über den Erhalt Ihres Antrags.
  • Ihr Antrag wird auf Qualität und Vollständigkeit geprüft.
  • Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
  • Sie fordern die Fördermittel nachträglich in Teilbeträgen für die jeweils vergangenen 3 Monate an und fügen einen Zwischennachweis bei.
  • Mit der ersten Zahlungsanforderung (spätestens 3 Monate nach der Bewilligung) legen Sie eine Kopie der rechtsverbindlich abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung vor.
  • Wenn Sie zum ersten Mal im ZIM gefördert werden, reichen Sie mit der ersten Zahlungsanforderung zusätzlich Ihre Stundennachweise ein.
  • Bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit legen Sie Zwischenberichte zu den festgelegten Terminen vor.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Projekts weisen Sie die zweckgemäße Verwendung der Mittel nach (Verwendungsnachweis).
  • Ein Restbetrag von 10 % der Zuwendung wird Ihnen erst nach abschließender Prüfung dieses Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Ihren Antrag laufend einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Antragsformular mit Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen, Wirtschafts-Identifikationsnummer, Auflistung der Förderungen in den letzten 3 Jahren).
  • Darstellung des Projektinhalts (Begründung und Beschreibung der Zielstellung und Wirkungen sowie Planung des Arbeitsablaufs).
  • Angaben zu den Kooperationspartnern.
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Angaben zu Personal und Kosten).
  • Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform: Vereinsregisterauszug, Satzung und Liste der Mitglieder sowie ein aktueller Handelsregisterauszug.
  • Bei gemeinnützigen GmbHs: aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Kooperationsvereinbarung (spätestens einzureichen mit der ersten Zahlungsanforderung beziehungsweise 3 Monate nach der Bewilligung).
  • Zwischennachweise (für die nachträgliche Anforderung von Teilbeträgen).
  • Stundennachweise (nur bei erstmaliger Förderung im ZIM, vorzulegen mit der ersten Zahlungsanforderung).
  • Verwendungsnachweis nach Projektende (bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis).

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer. Die Dauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie vorab eine formlose Projektskizze einreichen oder ein Beratungsgespräch beim Projektträger vereinbaren.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: FuE-Projekte Forschung und Entwicklung ZIM-Zuschuss Forschung Kooperationsprojekt Innovation Innovationsnetzwerke ZIM Technologietransfer

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zim-forschungseinrichtungen-innovationsnetzwerke.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Förderung deckt 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Kosten ab.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % für Forschungseinrichtungen (Programm nur für diese).
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung; Kooperationen und Netzwerke

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-492
Fax +49 30 310078-141
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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