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Förderung für Unternehmen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Planen Sie als mittelständisches Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk? Für die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 10.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 60 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Sie planen als mittelständisches Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen? Wenn Sie dies in Form eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes (FuE) innerhalb eines Innovationsnetzwerks tun, können Sie eine Förderung erhalten. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei.

Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet ist. Ein nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen. Eine neutrale Management-Einrichtung unterstützt Sie dabei, das Netzwerk zu organisieren. Ihr Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Für nationale Projekte erhalten Sie bis zu 55 % Ihrer förderfähigen Kosten. Sie können pro Teilprojekt maximal 560.000 EUR erhalten. Wenn Sie mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, steigt Ihr Zuschuss auf bis zu 60 %. Das Gesamtprojekt aller Partner darf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 560.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Mittelständler entwickelt Produkt im nationalen Netzwerk

Ein Maschinenbaubetrieb in Norddeutschland beteiligt sich an einem nationalen Innovationsnetzwerk mit mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen. Das Vorhaben ist aus der technologischen Roadmap des Netzwerks abgeleitet und weist ein erhebliches technisches Risiko auf. Für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhält der Betrieb bis zu 55 % der förderfähigen Kosten, höchstens 560.000 EUR pro Teilprojekt.

Kooperation mit internationalen Partnern erhöht Fördersatz

Ein KMU mit Betriebsstätte in Deutschland arbeitet in einem internationalen Netzwerk mit mindestens 4 deutschen und mindestens 2 ausländischen mittelständischen Unternehmen sowie einer ausländischen Partnereinrichtung zusammen. Für das technologisch anspruchsvolle Entwicklungsprojekt kann der Zuschuss auf bis zu 60 % der förderfähigen Kosten steigen. Das Gesamtprojekt aller Partner darf dabei 3.000.000 EUR nicht überschreiten.

Bereits begonnenes Projekt bleibt außen vor

Ein technologieorientiertes Unternehmen möchte ein Verfahren weiterentwickeln, hat die Arbeiten daran aber schon vor der Antragstellung aufgenommen. Nach den Ausschlussgründen des Programms ist eine Förderung für ein solches Projekt nicht möglich. Das Unternehmen müsste ein neues Vorhaben planen, das noch nicht begonnen wurde und aus der Roadmap eines Netzwerks abgeleitet ist.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 500 Personen und haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie beschäftigen (einschließlich verbundener Unternehmen) weniger als 1.000 Personen, haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und kooperieren mit einem geförderten KMU.

Für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) und Ihr Netzwerk gilt:

  • Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen.
  • Ein internationales Netzwerk umfasst mindestens 4 deutsche Unternehmen, mindestens 2 ausländische mittelständische Unternehmen sowie eine ausländische Partnereinrichtung.
  • Ihr Vorhaben ist technologisch innovativ, birgt ein hohes technisches Risiko und zeigt gute Marktchancen.
  • Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet.
  • Eine fachlich kompetente Management-Einrichtung unterstützt das Netzwerk als neutraler Akteur.

Ausschlussgründe

Folgende Vorhaben und Konstellationen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Projekte, mit denen Sie bereits vor der Antragstellung begonnen haben.
  • Vorhaben, die keinen klaren Anreizeffekt zeigen.
  • Netzwerke, in denen sich die Management-Einrichtung unmittelbar an den Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt.
  • Zusatzvereinbarungen mit der Management-Einrichtung, die wirtschaftliche Interessen an den Verwertungsergebnissen aufweisen.

Ablauf

Sie beantragen die Förderung in der Regel in folgenden Schritten:

  • Es wird empfohlen, zur Antragsberatung frühzeitig mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen formal und fachlich.
  • Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
  • Sobald Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt, können Sie mit dem Projekt beginnen.
  • Während der Laufzeit fordern Sie die Mittel nachträglich in Teilbeträgen an und legen dafür Zwischennachweise vor.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weisen Sie mit einem Verwendungsnachweis abschließend nach, wie Sie die Mittel zweckgemäß genutzt haben.

Hinweise zum Verfahren

Sie können Anträge laufend stellen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung:

  • Antragsformular mit zugehörigen Anlagen (Darstellung des Antragstellers, verbindliche Erklärungen)
  • Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Auflistung der Förderungen in den letzten 3 Jahren
  • Darstellung des Projektinhalts (Begründung und Zielstellung, Planung des Arbeitsablaufs)
  • Untersetzung der beantragten Förderung (Angaben zu Personal, Kosten, Bonität und Finanzierung)
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Bei Unternehmen allgemein: Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie eine Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
  • Gegebenenfalls: Markteinführungskonzept

Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:

  • Kooperationsvereinbarung einschließlich der Regelung zur finanziellen Eigenbeteiligung (spätestens einzureichen mit der ersten Zahlungsanforderung)
  • Zwischennachweise (für die Anforderung von Teilbeträgen)
  • Stundennachweise (bei erstmaliger Förderung im ZIM mit der ersten Zahlungsanforderung)
  • Verwendungsnachweis am Ende des Projekts (bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Sie können den Prozess beschleunigen, wenn Sie vor der Einreichung ein Beratungsgespräch beim jeweiligen Projektträger nutzen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
vom: 28.11.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 11.12.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: ZIM-Netzwerk Innovationsnetzwerke Netzwerkmanagement ZIM-Zuschuss Kooperationsprojekt FuE-Projekt Innovationsförderung Mittelstandsförderung Technologische Roadmap Synergieeffekte im Netzwerk

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zim-unternehmen-in-innovationsnetzwerken.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 60 % (Zuschuss)

„Wenn Sie mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, steigt Ihr Zuschuss auf bis zu 60 %.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund (BMWi)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Beratung und Schulung; Kooperationen und Netzwerke

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-492
Fax +49 30 310078-141
zim@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de

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