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Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 30.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.
Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter
- Seminare,
- Tagungen,
- Unterrichtseinheiten,
- Projekttage,
- Kampagnen,
- Ausstellungen,
- entwicklungspolitisches Theater,
- andere Formen innovativer Bildungsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal 20.000 EUR für ein Kalenderjahr.
Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei aber nicht mehr als 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen), Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen, rechtsfähige Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten … (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem
- eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen),
- Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen,
- rechtsfähige Stiftungen,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten,
- gemeinnützige GmbH, wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie
- gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt.
- Ihr Projekt stellt die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern sowie die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten thematisch dar.
- Ihr Projekt macht die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar.
- Ihr Projekt zeigt Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich entwicklungspolitisch relevant engagieren können.
- Ihr Projekt richtet sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen.
- Sie erbringen mindestens einen Eigenanteil von 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Ablauf
Ihren Antrag können Sie zu 2 Zeitpunkten unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH stellen.
- Bis spätestens 30.06. können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 01.01. des Folgejahres stellen.
- Bis spätestens 30.11. können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 01.05. des Folgejahres stellen.
Hinweise zum Verfahren
Anträge können immer zum 30.06. und 30.11. eines Jahres gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Rahmenbedingungen des Förderprogramms Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Stand: Juli 2025
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Weblink zu den Rahmenbedingungen (externer Link)
Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
vom: 13.06.2019
Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
Weblink zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen (PDF, nicht barrierefrei)
Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
BMZ-Konzept
Stand: Juli 2021
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Schlagwörter: Bildungsförderung Politikförderung Seminar Tagung Unterricht Kampagne Ausstellung Theater Bildungsarbeit.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMZ/foerderprogramm-entwicklungspolitische-bildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Ebene
- Bund (BMZ)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Bürgerschaftliches Engagement
- Kultur, Medien und Sport
- Politische Bildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Engagament Global gGmbH
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Tel. +49 228 20717-2555
feb@engagement-global.de
www.engagement-global.de
Weiterführende Links
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