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Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global
Wenn Sie als deutsche Klinik, Universität, Hochschule oder Nichtregierungsorganisation mit einer medizinischen Einrichtung in einem Partnerland gemeinsame Projekte zum Wissenstransfer durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 24.10.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie bitte jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Klinik baut Partnerschaft im Partnerland auf
Eine deutsche Klinik unterhält eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens und beantragt einen Zuschuss für gemeinsame Trainings zu Behandlungsoptionen. Gefördert werden bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre. Den Antrag stellt die Klinik jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.
Universität organisiert Fortbildung mit Partnerklinik
Eine deutsche Universität plant eine längerfristige institutionelle Partnerschaft mit einer Gesundheitseinrichtung im Partnerland, die öffentliche Gesundheitsleistungen anbietet. Für gemeinsame Fort- und Weiterbildungen zu Krankheitsbildern und Technologien kann sie einen Zuschuss bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre beantragen. Über die Bewilligung entscheidet die GIZ nach Antragstellung im Portal.
Ausschluss bei reiner Ausbildungspartnerschaft
Eine Nichtregierungsorganisation plant eine Kooperation mit einer Berufsschule im Partnerland, die zwar fachliche Fortbildung durchführt, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbietet. Ein solches Projekt ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Organisation müsste stattdessen mit einer Einrichtung kooperieren, die öffentliche Gesundheitsleistungen erbringt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie als deutsche öffentlich-rechtliche Einrichtung und/oder gemeinnützige Organisation stellen den Antrag.
- Ihr Projekt muss in einem Land mit niedrigen oder mittleren Einkommen gemäß OECD-DAC-Kriterien stattfinden.
- Sie müssen eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft führen beziehungsweise planen.
- Ihre Partnerinstitution muss
- eine Rechtskörperschaft beziehungsweise juristische Person sein,
- öffentliche Gesundheitsleistungen anbieten und
- mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland bieten (UN-Nachhaltigkeitsziel 3).
- Sie müssen auf beiden Seiten der Partnerschaft über qualifiziertes Fachpersonal für die Umsetzung verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland, die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbieten (wie Hochschulen und Berufsschulen).
Antragsverfahren
Informationen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Stand Oktober 2022.
Rechtsgrundlage
Klinikpartnerschaften – Förderlinie global
Das Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit unterstützt Partnerschaftsprojekte zwischen deutschen Organisationen des Gesundheitssektors und Partnerinstitutionen in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens.
Grundlagen
Erfolgreiche Partnerschaften basieren auf:
- gemeinsamer Verantwortung und partnerschaftlicher Umsetzung
- einem langfristigen Austausch auf Augenhöhe
- der Schaffung einer Win-Win-Situation durch Wissenstransfer u.a. zu Krankheitsbildern und Behandlungsmethoden
- der Orientierung des Projekts an den Regularien und Prinzipien des Partnerlandes
- beruflich-ethischen Grundsätzen: Orientierung an internationalen Standards/Leitfäden im Fachbereich, Einbezug von Gender- und Diversity-Aspekten, deontologischen Fragen und Grundsätzen
Voraussetzungen
Förderanträge werden von einer deutschen Einrichtung gestellt. Sie erfüllen folgende Kriterien:
- es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung und/oder gemeinnützige Organisation in Deutschland
- qualifiziertes Fachpersonal beider Seiten ist für die Umsetzung vorhanden
- eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft ist erkennbar/in Planung
Für Partnerinstitutionen sind folgende Bedingungen relevant:
- das Projekt findet in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens gemäß OECD-DAC Kriterien statt
- die Partner-Einrichtung stellt eine Rechtskörperschaft bzw. juristische Person dar; sie bietet öffentliche Gesundheitsleistungen an; sie leistet mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland (UN-Nachhaltigkeitsziel 3)
Verbände und Organisationen im Partnerland ohne eigenständige Gesundheitsdienstleistungen (wie Hochschulen und Berufsschulen), können keine Projektpartner*innen sein.
Verwendungszweck von Fördermitteln
Umfang der Förderung: bis zu 50.000 EUR
Zeitraum:
maximal zwei Jahre; Folgeförderungen sind möglich
Einsatz:
- Reisekosten (z.B. Flugkosten, Unterbringung, Verpflegung, Visa, Versicherung, Tagungsgebühren)
- Trainingskosten (z.B. Raummiete, Trainingsmaterialien, Übersetzungen, Honorare/Catering während Trainings)
- Sachmittel (bis zu 30% der Fördersumme, z.B. für Geräte u. Verbrauchsmaterialien)
- Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5% der übrigen Budgetpositionen
- nicht gefördert werden: Personalkosten, grundständige Baumaßnahmen sowie Forschungsmaßnahmen; keine Weiterleitung von Mitteln an Dritte
Die Förderverträge werden als Zuschussverträge mit der GIZ abgeschlossen. Die rechtliche Grundlage bildet ANBestP (Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung).
Auswahl von Partnerschaftsprojekten für Förderung
Ein Technisches Komitee (TK) bestehend aus Expert*innen zu Medizin und Internationaler Zusammenarbeit bewertet die Förderwürdigkeit.
Kriterien:
- Relevanz: Partnerschaftsprojekte orientieren sich an Bedürfnissen der Partnerinstitutionen, berücksichtigen den lokalen Kontext, adressieren ggf. Bedarf vulnerabler Gruppen
- Effizienz: Projektmanagement ist tragfähig und Verantwortlichkeiten sind geklärt; Zeit- und Finanzplanung ist angemessen; Eigenbeitrag des deutschen Antragstellers ist erkennbar, Mittel werden effizient und angemessen verwendet
- Effektivität: Aspekte der Umsetzbarkeit und Wirksamkeit werden berücksichtigt; fachliche Konsistenz und Kohärenz sind gegeben; Ziele, Aktivitäten sowie Indikatoren sind aufeinander abgestimmt, Ziele werden kontinuierlich überprüft
- Nachhaltigkeit: Vision des Partnerschaftsprojekts ist langfristig; institutionelle Stärkung ist angedacht, indem Kapazitäten aufgebaut und Prozesse optimiert werden
- ethische Vertretbarkeit: Ansatz der Projektumsetzung ist ethisch und politisch vertretbar
- antragstellende Organisation erfüllt kaufmännische Voraussetzungen
So bewerben Sie sich
Auf der Website www.klinikpartnerschaften.de finden Sie Informationen zum Förderprogramm.
Kontakt:
Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 36
53113 Bonn, Deutschland
T +49 (0)228 4460 3800
E klinikpartnerschaften@giz.de
www.klinikpartnerschaften.de
Schlagwörter: Gesundheitsdienstleistungen Weiterbildung Klinikpartnerschaft Kooperation Krankenhaus
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMZ/klinikpartnerschaften-foerderlinie-global.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Ebene
- Bund (BMZ)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Außenwirtschaft; Gesundheit und Soziales
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Weiterbildungsstrukturen und Träger
- Außenwirtschaft
- Entwicklungszusammenarbeit
- Gesundheit und Soziales
- Gesundheit
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 36
53113 Bonn
Tel. 0228 44603800
klinikpartnerschaften@giz.de
www.giz.de/de/html/index.html
Weiterführende Links
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