Programme · Bund · DLR

Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

Hinweis vom 03.10.2026: Antragsfrist bis 31.12.2026. Für neue Versorgungsformen ist derzeit die themenoffene einstufige Förderbekanntmachung (kurz) offen; Anträge sind laufend bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr, möglich. Die übrigen Förderbekanntmachungen 2026 zu neuen Versorgungsformen hatten Fristen im April und Mai 2026.

Quelle: Förderbekanntmachungen (Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss) · geprüft von Ulrich Reuther am 03.10.2026. Der Programmtext unten stammt aus der Förderdatenbank des Bundes und kann davon abweichen.

Wenn Sie einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 22.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Mit den Mittels aus dem Innovationsfonds unterstützt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In den folgenden Bereichen werden unter anderem  Vorhaben gefördert:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten,
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen sowie
  • Versorgungsforschung (themenspezifische sowie themenoffene Versorgungsforschung).
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit
  • Entwicklung und Weiterentwicklung Medizinischer Leitlinien

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten, die im Internet veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.

Der Innovationsausschuss hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) als Projektträger beauftragt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Hochschule erforscht telemedizinische Versorgung in ländlichen Regionen

Antragsteller: Eine Forschungseinrichtung an einer Hochschule in Norddeutschland beantragt die Förderung.

Ausgangslage: In ländlichen Gebieten fehlen Haus- und Facharztpraxen, und Patientinnen und Patienten haben weite Wege. Die Einrichtung will prüfen, wie telemedizinische Angebote diese Versorgungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung verringern können.

Vorhaben: Die Einrichtung führt ein Versorgungsforschungsprojekt zur Nutzung von Telemedizin in strukturschwachen Gebieten durch. Sie untersucht mit wissenschaftlichen Methoden, wie die Zusammenarbeit von Praxen, Kliniken und Pflege verbessert werden kann. Die Ergebnisse sollen auf andere Regionen übertragbar sein.

Förderung: Gefördert werden Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung als Zuschuss von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe richtet sich nach Antragsteller und Art der Maßnahme. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Einrichtung in dieser Beispielrechnung bis zu 250.000 Euro erhalten. Ein Höchstbetrag ist im Programmtext nicht genannt; der Innovationsausschuss entscheidet.

Eigenanteil: Welche Ausgaben die Einrichtung selbst trägt, hängt von der jeweiligen Förderbekanntmachung ab. Ausgeschlossen sind laut Text unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V.

Was ein Betrieb davon hat: Arztpraxen, Pflegedienste oder Anbieter telemedizinischer Dienste können als Partner am Projekt mitwirken und die erprobten Versorgungsabläufe später in ihrem Alltag nutzen.

Weg zum Antrag:

  1. Passende Förderbekanntmachung im Internet suchen und die dort festgelegte Antragsfrist beachten
  2. Bedingungen beim Projektträger DLR klären
  3. Antrag gemäß Bekanntmachung einreichen
  4. Bescheid abwarten – der Innovationsausschuss entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind je nach Bereich rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften, Forschungseinrichtungen und Vertragsparteien der Versorgungsverträge. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Versorgungsmodell für ländliche Region entwickeln

Eine Forschungseinrichtung beantragt einen Zuschuss für ein Versorgungsmodell in einem strukturschwachen, ländlichen Gebiet. Ziel ist die Optimierung der Zusammenarbeit von Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen sowie die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Regionen. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, die endgültige Höhe legt der Innovationsausschuss fest.

Telemedizin-Projekt für spezielle Patientengruppe

Ein Unternehmen entwickelt gemeinsam mit Vertragsparteien der Versorgungsverträge ein Versorgungsmodell unter Nutzung von Telemedizin für eine spezielle Patientengruppe. Der Antrag richtet sich an den Innovationsausschuss beim G-BA, umgesetzt über das DLR als Projektträger. Vorausgesetzt werden wissenschaftliche und methodische Qualität sowie eine ausgewiesene Qualifikation der Antragstellenden.

Themenoffene Versorgungsforschung durch Hochschule

Eine Hochschule beantragt einen Zuschuss für ein themenoffenes Versorgungsforschungsprojekt zu Versorgungsdefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht gefördert werden dabei Produktinnovationen oder Studien zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V. Die Antragsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Förderbekanntmachung.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Bereich

  • rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften,
  • Forschungseinrichtungen und
  • Vertragsparteien der Versorgungsverträge.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihre Arbeiten müssen für die Versorgungsqualität Relevanz besitzen und Versorgungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
  • In dem Bereich neuer Versorgungsformen können Sie die Optimierung der Zusammenarbeit von Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen gewährleisten sowie die Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen.
  • Im Bereich der Versorgungsforschung gewährleisten Sie wissenschaftliche und methodische Qualität.
  • Antragstellende sind durch Qualifikation und Vorerfahrungen ausgewiesen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V.

Antragsverfahren

Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach § 92b SGB V (VerfO IA) in der Fassung vom 27.11.2015, zuletzt geändert am 17.2.2020; Rechtsgrundlage sind die §§ 92a und 92b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

Rechtsgrundlage

In seiner Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt der Innovationsausschuss unter anderem die Details zu seinen Beratungsstrukturen und seiner Arbeitsweise sowie die Grundsätze der Förderverfahren.

Die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses regelt insbesondere Folgendes:

  • Aufgaben, Besetzung und Bestellung der Mitglieder des Innovationsausschusses
  • Formalien der Beschlussfassungen wie zum Beispiel Stimmrechte und deren Verteilung
  • Einsetzung und Arbeitsweise der Arbeitsausschüsse
  • Einbeziehung externer Expertise
  • Aufgaben der Geschäftsstelle und die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern zum Beispiel Projektträgern und anderer Institute (IQWiG, IQTIG)
  • Finanzierung und Rechnungslegung

Geschäftsordnung des Innovationsausschusses nach § 92b SGB V (GO IA)
vom: 15.10.2015
zuletzt geändert: 20.06.2025
Gemeinsamer Bundesausschuss – Innovationsausschuss

Weblink zur Geschäftsordnung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Die Verfahrensordnung des Innovationsausschusses regelt insbesondere Folgendes:

  • das Antrags- und Förderverfahren
  • die Festlegung und Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen
  • Definition von Antragsberechtigten, Kriterien und Verfahren der Antragsbewertung einschließlich der Arbeitsweise externer Experten,
  • Bestimmung der förderfähigen Kosten für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung
  • die Offenlegungspflichten der Mitglieder des Innovationsausschusses und externer Experten

Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach § 92b SGB V (VerfO IA)
vom: 27.11.2015
zuletzt geändert: 24.01.2025
Gemeinsamer Bundesausschuss – Innovationsausschuss

Weblink zur Verfahrensordnung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Versorgungsmodelle ländlich Modellprojekte Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapiesicherheit Versorgungsmodelle Telemedizin Telematik E-Health Patientengruppen Versorgungsforschung.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/DLR/bund-innovationsfonds-foerderung-neuer-versorgung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 100 % je nach Antragsteller und Maßnahme; Staffel nicht beziffert.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Ebene
Bund (DLR)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen); Forschung und Innovation (themenspezifisch); Gesundheit und Soziales
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Gesundheit und Medizin
Gesundheit und Soziales
Gesundheit

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 228 3821-1020
innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de
www.dlr.de/pt

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten