Programme · Bund · InitiativeMusik
Internationale Live- und Showcaseförderung
Quellendatum: 04.05.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Programmbeschreibung Internationale Live- und Showcaseförderung
vom: Dezember 2025
Initiative Musik gGmbH
Die Antragsstellung ist fortlaufend vom 02.03.2026 bis zum 19.11.2026 möglich. In diesem Zeitraum kann die Förderung für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.03.2027 stattfinden.
Für Projekte, die zwischen dem 15.02.2027 und dem 31.03.2027 stattfinden, kann die Antragstellung entweder bis zum 19.11.2026 oder ab dem 04.01.2027 erfolgen.
Der Antrag muss in jedem Fall spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftrittstermin online über das Antragsportal eingereicht werden (siehe weiterführende Links).
Schlagwörter: Export Tourförderung International Musik Konzert Songwriting Camp PR Festival Club Promo Showcase
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/InitiativeMusik/live-und-showcasefoerderung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Ebene
- Bund (InitiativeMusik)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Initiative Musik gGmbH
Friedrichstraße 122
10117
10117 Berlin
Tel. +49 30 531 475 45-0
Fax +49 30 531 475 45-199
mail@initiative-musik.de
www.initiative-musik.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.