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Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Wenn Sie als Solokünstlerin oder Solokünstler, Band oder Musikunternehmen Musikprojekte oder Tourneen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten.
Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Mit der Künstler:innenförderung unterstützt die Initiative Musik Solokünstlerinnen, Solokünstler, Bands und Künstler- und Künstlerinnenensembles aus Deutschland bei der professionellen Umsetzung ihrer Musikprojekte. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern im Bereich der populären Musik – insbesondere Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und elektronische Musik.
Diese Förderung unterstützt Sie bei der künstlerischen Weiterentwicklung und stärkt Ihre Sichtbarkeit auf dem Musikmarkt – mit dem Ziel, Ihre Professionalisierung langfristig zu fördern.
Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie ein professionelles künstlerisches Vorhaben realisieren möchten. Gefördert werden unter anderem:
- Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
- Audio- und audiovisuelle Produktionen
- Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
- Maßnahmen zur digitalen Veröffentlichung und Digitalisierung
- Promotion- und Marketingmaßnahmen
- Konzertauftritte im Rahmen von Tourneen, bei denen mindestens 60 % der Auftritte in Deutschland stattfinden
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Förderanteil ist degressiv gestaffelt.
Sie können den Antrag entweder allein als freischaffende Musikerin / freischaffender Musiker oder gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft stellen – zum Beispiel mit einem Label, einem Management oder einer Bookingagentur. In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Wohnsitz in Deutschland und der Nachweis einer professionellen Tätigkeit oder Zusammenarbeit.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Entscheidung über die Fördervergabe trifft ein unabhängiges Auswahlgremium der Initiative Musik auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Verwendungsprüfung.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind: Musikerinnen und Musiker Interpretinnen und Interpreten Künstlerinnenensembles und Künstlerensembles Diese können allein oder zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht: Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag) … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Solomusikerin beantragt Zuschuss für Albumproduktion
Eine freischaffende Musikerin mit Hauptwohnsitz in Deutschland plant die Werkkreation und Herstellung eines neuen Tonträgers. Sie stellt den Antrag allein und erhält im Erfolgsfall einen Zuschuss von bis zu 30.000 EUR im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Über die Vergabe entscheidet das unabhängige Auswahlgremium der Initiative Musik.
Band und Label beantragen Tourneeförderung gemeinsam
Eine Band mit gültigem Bandübernahmevertrag stellt zusammen mit ihrem Tonträgerunternehmen einen Antrag für Konzertauftritte im Rahmen einer Tournee. Mindestens 60 % der Auftritte finden in Deutschland statt, das mitantragstellende Unternehmen hat seinen Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR, der Förderanteil ist degressiv gestaffelt.
Ensemble mit Management realisiert Promotion-Maßnahme
Ein Künstlerinnenensemble mit Managementvertrag plant Promotion- und Marketingmaßnahmen zu einer digitalen Veröffentlichung. Zumindest die Hälfte der Mitglieder verfügt über einen Hauptwohnsitz in Deutschland, der Antrag wird gemeinsam mit dem Künstlerinnenmanagement gestellt. Die Antragstellung erfolgt online, nach Projektabschluss folgt eine Verwendungsprüfung.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Musikerinnen und Musiker
- Interpretinnen und Interpreten
- Künstlerinnenensembles und Künstlerensembles
Diese können allein oder zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
- Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
- Künstlerinnenmanagements und Künstlermanagements (Managementvertrag)
- Künstlerinnenagenturen und Künstleragenturen (Booking-/Agenturvertrag)
- Musikverlage (Verlagsvertrag)
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Künstlerinnen und Künstler bzw. im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen.
- Das mitantragstellende Unternehmen muss einen nachweislich registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben.
Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).
Antragsverfahren
Programmbeschreibung der Initiative Musik gGmbH, Informationen der Initiative Musik gGmbH, Stand 28. Februar 2024.
Ablauf
Der Förderantrag ist online über das entsprechende Förderportal der Initiative Musik einzureichen (siehe weiterführende Links). Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben. Anschließend werden alle eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Alle formal richtigen sowie vollständigen Anträge werden anschließend von einer Fachjury bewertet. Die Förderentscheidungen werden per E-Mail mitgeteilt. Bei einer Zusage kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.
Hinweise zum Verfahren
Fristen werden auf der Website bekanntgegeben (siehe weiterführende Links). Pro Jahr gibt es 4 Förderrunden.
Anträge für die 75. Förderrunde konnten vom 11.09.2026 bis zum 05.10.2026 gestellt werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag
- Beschreibung des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur professionellen Entwicklung der Künstler:innen
- Kurzporträt + Vita der Künstler:innen
- Musikbeispiele, Pressefotos
- Nachweise bei Soloanträgen (KSK, GEMA, Verträge etc.)
- Verträge und Nachweise bei Mitantragstellung durch Unternehmen
- ggf. Tourplan und Marketingplan
Bearbeitungsdauer
Circa 8 bis 10 Wochen nach Fristende
Rechtsgrundlage
Programmbeschreibung Künstler:innenförderung (72. Förderrunde)
vom: 19.11.2025
Initiative Musik
Schlagwörter: Künstler Musiker Nachwuchsförderung Popularmusik Pop Rockmusik Jazz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/InitiativeMusik/musik-kuenstlerfoerderung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Ebene
- Bund (InitiativeMusik)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Initiative Musik gGmbH
Friedrichstraße 122
10117
10117 Berlin
Tel. +49 30 531 475 45-30 (Anrufzeiten: Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr)
Fax +49 30 531 475 45-199
k-i@initiative-musik.de
www.initiative-musik.de/
Weiterführende Links
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