Programme · Bund · KfW
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Modul 2)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Quellendatum: 23.03.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
- Transformationsplan (Modul 5)
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Im Modul 2 sind die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen förderfähig.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb finanziert Wärmeerzeuger aus erneuerbaren Energien
Ein Handwerksbetrieb plant die Beschaffung und Errichtung eines Wärmeerzeugers zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Er beantragt hierfür einen zinsverbilligten Kredit der KfW in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss im Modul 2. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Mittelständisches Unternehmen ersetzt fossile Wärmeerzeugung
Ein mittleres Unternehmen in Norddeutschland investiert in einen neuen Wärmeerzeuger, um Prozesswärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Die Beschaffung und Errichtung der Anlage ist im Modul 2 förderfähig. Alternativ zum Kredit-Modell könnte die Förderung auch als direkter Zuschuss über die BAFA erfolgen.
Großunternehmen stellt Prozesswärme auf erneuerbare Energien um
Ein Großunternehmen errichtet einen neuen Wärmeerzeuger zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und beantragt dafür den zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Damit unterscheidet sich das Vorhaben von anderen Modulen des Programms, etwa der Förderung von Querschnittstechnologien oder Mess- und Regelungstechnik.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2024.
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
KfW-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)
Anlage zum KfW-Merkblatt 295 (Kredit) – Informationen zum Modul 2
Weblink zur Anlage des KfW-Merkblatts 295 (Kredit) (PDF, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: EEW Energieeffizienz Prozesswärme Energieverbrauch senken Erneuerbare Energien Ressourceneffizienz Ressourcenverbrauch Hotel Hotellerie Gastronomie Tourismus
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/energieeffizienz-u-prozesswaerme-kredit-2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (KfW)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.