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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Quellendatum: 23.03.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
- Transformationsplan (Modul 5)
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
In Modul 4 wird die energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen mit einer Basisförderung oder einer Premiumförderung gefördert. Diese unterscheidet sich nach den durchzuführenden Maßnahmen und hinsichtlich der Antragstellung.
Auf nachfolgender Seite der Förderdatenbank können Sie sich über die Basisförderung im Modul 4 informieren: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Basisförderung)
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Betrieb optimiert Anlage zur Energieeinsparung
Ein mittleres Unternehmen plant eine energie- und ressourcenorientierte Optimierung seiner Anlagen und Prozesse und beantragt dafür die Premiumförderung im Modul 4. Die Förderung erhält es wahlweise als direkten Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der KfW. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.
Kleinstunternehmen investiert in Prozessoptimierung
Ein Kleinstunternehmen in Norddeutschland möchte den Energie- und Ressourcenbedarf seiner Produktionsprozesse verringern und stellt einen Antrag im Rahmen des Moduls 4 – Premiumförderung. Die Förderung kann als Tilgungszuschuss zu einem zinsverbilligten KfW-Kredit erfolgen. Alternativ steht ihm die Basisförderung im selben Modul offen, die sich hinsichtlich der Maßnahmen und der Antragstellung unterscheidet.
Großunternehmen kombiniert Module der Effizienzförderung
Ein Großunternehmen setzt Maßnahmen zur Optimierung von Anlagen und Prozessen um und beantragt hierfür die Premiumförderung in Modul 4. Ergänzend prüft es weitere Module wie Querschnittstechnologien oder Energiemanagementsoftware. Die Entscheidung über die Förderung liegt bei der zuständigen Stelle, BAFA oder KfW.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2024.
Hinweise zum Verfahren
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)
KfW-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)
Anlage zum KfW-Merkblatt 295 (Kredit) – Informationen zum Modul 4
Weblink zur Anlage des KfW-Merkblatts 295 (Kredit) (PDF, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: EEW Energieeffizienz energetische Optimierung Energieverbrauch senken Ressourceneffizienz Ressourcenverbrauch Hotel Hotellerie Gastronomie Tourismus
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/energieeffizienz-u-prozesswaerme-kredit-4-premium.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund (KfW)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de
Weiterführende Links
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