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Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU
Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ unterstützen.
Quellendatum: 12.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln.
Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen,
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen,
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband),
- Versorgung und Entsorgung,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.
Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind.
Im Modul Energieversorgung werden ab 01.02.2026 vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Stromversorgung finanziert. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen.
Gefördert werden unter anderem:
- Anlagen zur Wärmebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme
- Investitionen in Anlagen zur Wärmeversorgung aus Geothermie
- Speicher
- Investitionen in die zugehörige Infrastruktur
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommune finanziert Sanierung eines Kindergartens
Eine Gemeinde in Norddeutschland beantragt den IKU-Kredit für die Modernisierung eines Kindergartens. Die Investition zählt zur kommunalen und sozialen Infrastruktur und ist damit förderfähig. Das benötigte Grundstück wurde erst kürzlich erworben und kann in die Finanzierung einbezogen werden.
Gemeinnütziger Träger investiert in Altenpflegeeinrichtung
Ein gemeinnütziger Träger plant den Ausbau einer Altenpflegeeinrichtung und stellt dafür einen Antrag auf den IKU-Kredit. Gefördert werden die Investitionen in die soziale Infrastruktur sowie zugehörige Betriebsmittel. Nicht förderfähig wären dagegen Umschuldungen oder bereits abgeschlossene Vorhaben.
Stadtwerke bauen Wärmeversorgung aus
Ein kommunal mehrheitlich getragenes Unternehmen beantragt den IKU-Kredit für Investitionen in eine effiziente Wärmeversorgung, etwa in Anlagen zur Wärmebereitstellung und in die zugehörige Infrastruktur. Diese Förderung im Modul Energieversorgung steht ab dem 01.02.2026 vorübergehend zur Verfügung. Das Vorhaben muss zudem mit den umwelt- und sozialrechtlichen Standards sowie den Sektorleitlinien der KfW vereinbar sein.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung,
- Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund,
- gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie
- Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.
- Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.
- Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
- Kapitalanlagen,
- Leasingfinanzierungen,
- Eigenleistungen,
- entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen,
- Räume zur Glaubensausübung sowie
- Investitionen von politischen Parteien.
Antragsverfahren
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 06/2025.
Ablauf
Sie beantragen den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Der „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.
Rechtsgrundlage
KfW-Merkblatt zum Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU (148)
Schlagwörter: kommunal sozial Infrastruktur Verwaltung IT Sicherheit FuE Tourismus Energie Krankenhaus Altenpflege betreut Wohnen Pflegeeinrichtung Behindertenwerkstatt Kindergarten Schule Sportanlagen Kultur Energieversorgung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/investition-kommunale-soziale-unternehmen-iku.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Bund (KfW)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen; Öffentliche Infrastruktur
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Gesundheit und Soziales; Kultur; Tourismus; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de
Weiterführende Links
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