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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 27.10.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.
Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in
- klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,
- klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,
- Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,
- nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.
Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, maximal 50.000.000 EUR pro Vorhaben.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt
- bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
- bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende,
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe.
Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln im Rahmen der relevanten EU-Beihilfegrenzen kombinieren.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 50.000.000 € pro Vorhaben.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Speditionsunternehmen beschafft klimafreundliche Lkw
Ein mittleres Speditionsunternehmen in Norddeutschland investiert in klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt, die ihn an die KfW Bankengruppe weiterleitet. Möglich ist ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000.000 EUR pro Vorhaben.
Kommunales Unternehmen baut Ladeinfrastruktur aus
Ein Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung errichtet Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Über die Vergabe entscheidet die KfW Bankengruppe nach Weiterleitung durch die Hausbank.
Verband investiert in nachhaltige Mobilitäts-IKT
Ein gemeinnütziger Verband plant Investitionen in nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist im Rahmen der relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich. Nicht gefördert werden dabei Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind
- natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
- juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,
- Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
- gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
- Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
- Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
- Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
Rechtsgrundlage
KfW-Merkblatt „Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante“ (268)
Schlagwörter: Infrastruktur Klimafreundlich Verkehr kommunal Fuhrpark IKT Mobilität Fahrzeug
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/investitionskredit-nachhaltige-mobilitaet-standard.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, maximal 50.000.000 EUR pro Vorhaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Bund (KfW)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Digitalisierung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Infrastruktur
- Information und Kommunikation; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.