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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 27.10.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.
Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in
- klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,
- klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,
- Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,
- nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.
Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 25.000.000 EUR pro Vorhaben erhalten. Die Konditionen wie beispielsweise Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung, Abruffrist und Tilgung können Sie individuell bei der KfW anfragen. Die KfW bietet einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes an.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 Jahre.
Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe.
Sie können das Darlehen innerhalb der zulässigen Beihilfeobergrenzen mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Speditionsunternehmen investiert in klimafreundliche Fahrzeuge
Ein Speditionsunternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt über die Hausbank ein Darlehen für die Anschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge zur Güterbeförderung. Das Vorhaben liegt oberhalb des Mindestbetrags von 25.000.000 EUR. Gefördert werden kann ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die endgültige Entscheidung trifft die KfW Bankengruppe.
Kommunales Unternehmen baut Ladeinfrastruktur auf
Ein Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung möchte Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land aufbauen. Es stellt den Antrag über seine Hausbank, die ihn an die KfW weiterleitet. Konditionen wie Kreditbetrag, Laufzeit und Zinsbindung werden individuell mit der KfW abgestimmt, die Laufzeit beträgt mindestens 4 Jahre.
Gemeinnütziger Träger investiert in nachhaltige IKT
Ein gemeinnütziger Träger im Mobilitätsbereich plant Investitionen in nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für den Verkehr. Nicht gefördert werden dabei Umschuldungen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben oder Leasingfinanzierungen. Der Antrag erfolgt über die Hausbank, die KfW bietet einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes an.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind
- natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
- juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,
- Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
- gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
- Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
- Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
Antragsverfahren
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 4/2024.
Rechtsgrundlage
KfW-Merkblatt „Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante“ (269)
Schlagwörter: Infrastruktur Klimafreundlich Verkehr kommunal Fuhrpark IKT Mobilität Fahrzeug
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/investkredit-nachhaltige-mobilitaet-individual.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 25.000.000 EUR pro Vorhaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Bund (KfW)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Digitalisierung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Infrastruktur
- Information und Kommunikation; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.