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KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

Wenn Ihr Unternehmen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland investiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 15.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur dient der Finanzierung von Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home – FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building – FTTB).

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten,

  • zum Ausbau passiver FTTH-/FTTB-Netze (unter anderem Leerrohre, Kabel, Point-to-Point-Gebäude, unbeschaltete Glasfaser),
  • zur Installation aktiver Komponenten des FTTH-/FTTB-Netzes,
  • zum Back-Bone-Ausbau,
  • zur Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunkmasten, Rechen-/Datenzentren) sowie
  • zur Errichtung von Rechen-/ Datenzentren, sofern eine Vernetzung mit Glasfaser erfolgt oder das Rechen-/Datenzentrum Bestandteil der Netzinfrastruktur (zum Beispiel an Datenknotenpunkten) ist.

Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden.

Die KfW beteiligt sich pari passu an Finanzierungen gemäß dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers.

Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt bis zu 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR).

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund). (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie
  • Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Risikoübernahme durch die KfW führt nicht dazu, dass sie größter Risikoträger ist. Die Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern ist adäquat.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht finanziert werden

  • Umschuldungen,
  • Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Rechtsgrundlage

Merkblatt zum KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)

Weblink zum Merkblatt (PDF, barrierefrei)

Schlagwörter: Infrastrukturförderung Digitalisierung Glasfasernetz Fibre Home FTTH Fibre Building FTTB Netz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/kfw-konsortialkredit-digitale-infrastruktur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Ebene
Bund (KfW)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Infrastruktur; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Information und Kommunikation
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de

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