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Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung

Wenn Sie eine Smart-City-Strategie zur nachhaltigen digitalen Modernisierung Ihrer Kommune entwickeln und umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur Kommunen in Haushaltsnotlage) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW Bankengruppe unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Digitalisierung in Kommunen. Die Förderung erfolgt im Sinne der integrierten Stadtentwicklung im Rahmen von Smart-City-Modellprojekten.

Gefördert werden Projekte in 2 Phasen:

  • Phase A: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Maßnahmen und
  • Phase B: Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen.

Neben der finanziellen Unterstützung werden die Modellprojekte durch laufenden Wissenstransfer und Vor-Ort-Beratung begleitet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens

  • 2,5 Millionen EUR für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in einem Zeitraum von 12 Monaten, davon 1 Million EUR für erste Umsetzungsmaßnahmen,
  • 15 Millionen EUR für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren.

Ihre Bewerbung können Sie im Rahmen von gesonderten Projektaufrufen online einreichen. Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird online durchgeführt. Wenn Sie für die Förderung ausgewählt wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte an die KfW Bankengruppe.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland, Gemeindeverbände sowie andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 65 % höchstens 32.500 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 2.500.000 €.

Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Kommunen in Haushaltsnotlage); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kommune entwickelt Smart-City-Strategie

Eine Gemeinde in Norddeutschland beantragt Mittel für Phase A, um kommunale Ziele, Strategien und erste Maßnahmen zur digitalen Modernisierung zu entwickeln. Ein Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss ist für Umsetzungsmaßnahmen erforderlich. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2,5 Millionen Euro, davon höchstens 1 Million Euro für erste Umsetzungsmaßnahmen.

Städtenetzwerk setzt Digitalisierungsstrategie um

Ein Städtenetzwerk als Form interkommunaler Zusammenarbeit beantragt Förderung für Phase B, die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren. Die Strategie orientiert sich an den Leitlinien der Smart City Charta und ist gesamtstädtisch angelegt. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 15 Millionen Euro.

Kommune in Haushaltsnotlage erhält höheren Fördersatz

Ein Gemeindeverband einer Kommune in Haushaltsnotlage beantragt Mittel zur Entwicklung kommunaler Ziele und Strategien. Aufgrund der Haushaltsnotlage werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, höchstens 2,5 Millionen Euro für den Zeitraum von 12 Monaten. Die Kommune verpflichtet sich, am Erfahrungsaustausch der Modellprojekte mitzuwirken.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland,
  • Gemeindeverbände sowie
  • andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Die zu erarbeitenden Strategien müssen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta beachten.
  • Der räumliche Bezug der Strategien sollte grundsätzlich gesamtstädtisch sein.
  • Für Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung muss ein Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss vorliegen.
  • Die Kommunen verpflichten sich, am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte mitzuwirken.

Rechtsgrundlage

KfW-Merkblatt – Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung (436)

Weblink zum KfW-Merkblatt

Schlagwörter: Digitalisierung Stadtentwicklung smart region smarte Regionen smart regions smarte Stadt smarte Städte smart city smart cities

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/smart-cities-entwicklung-digitalisierung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 65 %
nur Kommunen in Haushaltsnotlage

„Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regelsatz 65 %, 90 % nur bei Haushaltsnotlage.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ebene
Bund (KfW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Digitalisierung; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Information und Kommunikation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de

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