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Venture Tech Growth Financing (VTGF)
Wenn Sie als privater Kapitalgeber ein junges, innovatives und schnell wachsendes Technologieunternehmen finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der KfW erhalten.
Quellendatum: 25.09.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die KfW beteiligt sich in Kooperation mit professionellen, privaten Kredit- beziehungsweise Venture-Debt-Gebern an der Finanzierung von jungen, innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen.
Gefördert werden Vorhaben, die dem Aufbau oder Ausbau des jungen Unternehmens dienen, Geschäftsmodelle skalieren oder wachstumsfördernde Maßnahmen umsetzen:
- Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
- Akquisitionen,
- sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen,
- Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen 2 Eigenkapitalrunden,
- Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs sowie
- Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen.
Sie erhalten die Förderung als Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen. Die Höhe der Förderung kann zwischen 500.000 EUR und 125.000.000 EUR liegen. Die Risikoteilung zwischen der KfW und Ihnen als privatem Kapitalgeber liegt üblicherweise bei 50:50.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als privater Kreditgeber auch von der KfW refinanziert werden.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die KfW. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des privaten Kreditgebers.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind innovative Wachstumsunternehmen (inklusive Projektgesellschaften) der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz, deren Unternehmenssitz in der Europäischen Union liegt und die mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland haben. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Privater Venture-Debt-Geber holt KfW-Beteiligung ein
Ein professioneller Venture-Debt-Geber finanziert ein junges Technologieunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union und einer Tochtergesellschaft in Deutschland. Er lädt die KfW ein, sich an der Finanzierung zu beteiligen, wobei die Risikoteilung üblicherweise bei 50:50 liegt. Die Förderhöhe kann zwischen 500.000 EUR und 125.000.000 EUR liegen.
Wachstumsunternehmen benötigt Betriebsmittellinie
Ein schnell wachsendes Technologieunternehmen, an dem bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt ist, benötigt Working Capital in Form einer Betriebsmittellinie. Der private Kreditgeber des Unternehmens bezieht die KfW in die Finanzierung ein. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder bereits Sanierungsfälle sind.
Zwischenfinanzierung vor der nächsten Kapitalrunde
Ein innovatives Wachstumsunternehmen in mehrheitlichem Privatbesitz benötigt einen Equity Bridge Loan zur Zwischenfinanzierung zwischen zwei Eigenkapitalrunden. Ein privater Kredit- beziehungsweise Venture-Debt-Geber strukturiert die Finanzierung und lädt die KfW zur Beteiligung ein. Die Finanzierung erfolgt mit flexiblen Strukturen, Laufzeiten und Konditionen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovative Wachstumsunternehmen (inklusive Projektgesellschaften) der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz, deren Unternehmenssitz in der Europäischen Union liegt und die mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland haben.
Die Finanzierung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie investieren in das Wachstum des Unternehmens.
- Am Unternehmen muss bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt sein. Bei börsennotierten Unternehmen reicht es aus, wenn bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt war.
- Börsennotierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren an der Börse gelistet sind, müssen zusätzliche Kriterien erfüllen.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder bereits Sanierungsfälle sind.
Rechtsgrundlage
KfW-Merkblatt Venture Tech Growth Financing (VTGF) (803/866)
Schlagwörter: Beteiligung Liquidität Stammkapital Investor Eigenkapital Wachstum Start-up Unternehmensfinanzierung Technologieunternehmen Zukunftsfonds
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/venture-tech-growth-financing.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Bund (KfW)
- Förderart
- Beteiligung; Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Betriebliche Innovationen; Forschung und Entwicklung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel. +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
info@kfw.de
www.kfw.de
Weiterführende Links
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