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Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Wenn Sie als Institution ein künstlerisches Vorhaben im nicht kommerziellen Bereich des Kulturschaffens durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten.
Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens:
- bildende Kunst,
- darstellende Kunst,
- Literatur,
- Musik,
- Film,
- Fotografie,
- Architektur,
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug,
- Neue Medien,
- verwandte Formen,
- spartenübergreifende Vorhaben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR.
Sie stellen Ihren Antrag jederzeit unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars an die Kulturstiftung des Bundes. Über die eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Institution plant internationales Ausstellungsprojekt
Eine Institution mit Sitz in Deutschland beantragt einen Zuschuss für ein kunst- und kulturhistorisches Ausstellungsvorhaben mit zeitgenössischem Bezug. Der Zuschuss beträgt mindestens 50.000 EUR, ergänzt um einen Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln von mindestens 20 % der Gesamtkosten. Das Projekt ist in Deutschland sichtbar und wird auch in deutscher Sprache dokumentiert.
Träger organisiert spartenübergreifenden Veranstaltungskomplex
Ein Träger aus dem Bereich der darstellenden Kunst plant einen Veranstaltungskomplex mit mehreren Aufführungen und reicht dafür jederzeit einen Antrag über das elektronische Antragsformular ein. Über die Förderung entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury. Der Zuschuss beträgt mindestens 50.000 EUR, wobei mindestens 20 % der Gesamtkosten durch Eigen- oder Drittmittel gedeckt sein müssen.
Ausländische Institution veranstaltet Symposium in Deutschland
Eine ausländische Institution beantragt einen Zuschuss für die Durchführung eines Symposiums im Bereich Neue Medien, das in Deutschland sichtbar ist. Erstellte Medien werden auch in deutscher Sprache verfasst. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR, sofern mindestens 20 % der Gesamtkosten durch Eigen- und/oder Drittmittel gesichert sind.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform.
- Das Projekt ist in Deutschland sichtbar.
- Erstellte Medien sind auch in deutscher Sprache verfasst.
- Ihr Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes (etwa eine Ausstellung, eine Aufführung oder ein Symposium).
- Sie müssen einen Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten des Projekts zusichern.
Antragsverfahren
Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung und Allgemeine Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes, Stand 1.1.2017
Hinweise zum Verfahren
Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31. Januar oder 31. Juli eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden.
- Antragsschlüsse: 31.07.2026 und 31.01.2027
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes
gültig ab: 12.07.2024
Weblink zu den Förderrichtlinien
Fördergrundsätze der Kulturstiftung des Bundes für die Allgemeine Projektföderung
gültig ab: 01.01.2017
Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31. Januar oder 31. Juli eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden.
- Antragsschlüsse: 31.07.2026 und 31.01.2027
Weblink zu den Fördergrundsätzen „Allgemeine Projektförderung“
Schlagwörter: Kulturförderung Kunstförderung Kunst Literatur Musik Film Fotographie Architektur Ausstellung Medien
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KultStiftBund/1286_allgemeine-foerderrichtlinien.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kulturstiftung des Bundes (KSB)
- Ebene
- Bund (KultStiftBund)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kulturstiftung des Bundes (KSB)
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale
Tel. +49 345 2997-0
Fax +49 345 2997-333
info@kulturstiftung-bund.de
www.kulturstiftung-des-bundes.de/de
Weiterführende Links
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