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Förderung im Rahmen des Programms „LOKAL“ – Programm für Kultur und Engagement
Quellendatum: 13.03.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes
Gültig ab dem 12.07.2024
Weblink zu den Förderrichtlinien
Fördergrundsätze „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“
Gültig ab dem 10.09.2025
Die Fördermittel werden in 2 Antragsrunden vergeben: Antragsschluss für die 1. Runde war Freitag, 14.02.2025; Antragsschluss für die 2. Runde ist Dienstag, 31.03.2026 um 12:00 Uhr mittags.
Schlagwörter: Kulturförderung partizipative Projekte Förderung künstlerische Zusammenarbeit lokal Kunstprojekte mit Gemeinschaftsbezug Förderung Partnerschaftsbasierte Kulturförderung Fördermittel für Kunst im öffentlichen Raum
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KultStiftBund/LOKAL.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kulturstiftung des Bundes (KSB)
- Ebene
- Bund (KultStiftBund)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kulturstiftung des Bundes (KSB)
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale
Tel. +49 345 2997-0
Fax +49 (0)345 2997-333
info@kulturstiftung-bund.de
www.kulturstiftung-des-bundes.de/de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.