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Förderung im Rahmen des Programms „LOKAL“ – Programm für Kultur und Engagement

Quellendatum: 13.03.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes
Gültig ab dem 12.07.2024

Weblink zu den Förderrichtlinien

Fördergrundsätze „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“
Gültig ab dem 10.09.2025

Die Fördermittel werden in 2 Antragsrunden vergeben: Antragsschluss für die 1. Runde war Freitag, 14.02.2025; Antragsschluss für die 2. Runde ist Dienstag, 31.03.2026 um 12:00 Uhr mittags.

Weblink zu den Fördergrundsätzen „Lokal“

Schlagwörter: Kulturförderung partizipative Projekte Förderung künstlerische Zusammenarbeit lokal Kunstprojekte mit Gemeinschaftsbezug Förderung Partnerschaftsbasierte Kulturförderung Fördermittel für Kunst im öffentlichen Raum

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KultStiftBund/LOKAL.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Kulturstiftung des Bundes (KSB)
Ebene
Bund (KultStiftBund)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Kulturstiftung des Bundes (KSB)
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale
Tel. +49 345 2997-0
Fax +49 (0)345 2997-333
info@kulturstiftung-bund.de
www.kulturstiftung-des-bundes.de/de

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