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Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Wenn Sie als innovatives Start-up im Agrarbereich Finanzierungsbedarf in Ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und dazu einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 17.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur Innovationsgutschein (Beratung)) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen.
Sie erhalten die Förderung für
- Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal),
- Marketing,
- Konzepte und Studien,
- Investitionen in Wirtschaftsgüter,
- Markterschließung und Ausbildung,
- Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie gegebenenfalls für die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie ergänzend
- externe Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 800.000 EUR, in begründeten Einzelfällen auch bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR), für eine Laufzeit von 2 Jahren bis maximal 10 Jahren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
- Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 % der Darlehenssumme und 50.000 EUR.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups, die eine Betriebsstätte in Deutschland haben, die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen und deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt oder deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Land-, Forst- und Fischwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (800.000 €, 1.000.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Agrar-Start-up finanziert Wachstum mit Nachrangdarlehen
Ein junges Unternehmen, das eine Innovation für den Gartenbau entwickelt, beantragt ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen in Wirtschaftsgüter. Die Eintragung ins Handelsregister liegt höchstens 5 Jahre zurück. Das Darlehen kann bis zu 800.000 Euro betragen, in begründeten Einzelfällen bis zu 1.000.000 Euro, bei einer Laufzeit von 2 bis maximal 10 Jahren, und das Unternehmen erbringt einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Start-up nutzt Innovationsgutschein für Coaching
Ein agrarnahes Start-up mit Betriebsstätte in Deutschland nimmt eine externe Coachingmaßnahme in Anspruch, um sein Geschäftsmodell für die Landwirtschaft weiterzuentwickeln. Dafür beantragt es zusätzlich zum Darlehen einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu 15 % der Darlehenssumme und höchstens bis zu 50.000 Euro.
Fischerei-nahes Unternehmen deckt Markterschließung ab
Ein kleines Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit erst wenige Jahre zurückliegt, entwickelt eine Innovation mit Nutzen für die Aquakultur. Es beantragt ein Nachrangdarlehen für Ausgaben zur Markterschließung, für Marketing sowie für die technische Weiterentwicklung der Produktidee. Voraussetzung ist unter anderem, dass noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden und die Geschäftsleitung über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung verfügt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups,
- die eine Betriebsstätte in Deutschland haben,
- die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen und
- deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt oder
- deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Geschäftsmodell beziehungswiese die Innovationen müssen von unmittelbarer Bedeutung und Nutzbarkeit für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Fischerei oder die Aquakultur sein.
- Ihr Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein.
- Sie als antragstellendes Unternehmen müssen ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen und dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
- Es muss plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Kapitaldienstfähigkeit geben.
- Die Personen der Geschäftsleitung müssen ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrung zur Leitung des Unternehmens haben.
- Für Sie als innovatives Unternehmen gilt: Sie müssen die Voraussetzungen nach Artikel 2 Nummer 80 AGVO erfüllen und dies nachweisen.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Nachdem Sie mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) Kontakt aufgenommen haben, werden Sie von der LR dazu aufgefordert, ein Businessplan einzureichen.
Wenn Ihr Vorhaben förderwürdig ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur formalen Antragstellung bei der LR und werden zum persönlichen Gespräch und zur Präsentation des Geschäftsmodells eingeladen, wenn Sie die formalen Antragskriterien erfüllen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups
vom: 06.06.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 18.06.2024 B1
Änderung der Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups
vom: 22.06.2026
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 30.06.2026 B6
Weblink zur Änderung der Richtlinie
Merkblatt Informationspflichten Start-up Förderung
Stand: 07.10.2025
Landwirtschaftliche Rentenbank
Schlagwörter: Agrarförderung Forschungsförderung ländliche Entwicklung Wachstum Gründung Finanzierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/LR/innovationsfoerderung-zweckvermoegen-rentenbank2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss)
nur Innovationsgutschein (Beratung)
„Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 % der Darlehenssumme und 50.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, korrigiert – Hauptförderung ist ein Nachrangdarlehen; der Eigenanteil 10 % betrifft das Darlehen. Zuschuss 90 % nur für Beratung.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
bis zu 90 % (Darlehen)
„Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 % der Darlehenssumme und 50.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund (LR)
- Förderart
- Darlehen; Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Branche
- Dienstleistungen; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Beratung und Schulung; Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Forschung und Innovation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 2107-700
Fax +49 69 2107-6459
startupfoerderung@rentenbank.de
www.rentenbank.de/kontakt/
Weiterführende Links
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