Programme · Bund · LR
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Wenn Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus durch das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch durch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte Liquiditätsbedarf haben, können Sie einen Kredit bekommen. Aktuell steht Ihnen das Förderprogramm zur Verfügung, wenn Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Krieges in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Ihnen zinsgünstige Kredite zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, wenn unerwartet Ertragsausfälle oder Kostensteigerungen auftreten, die aus externen Faktoren wie beispielsweise Naturkatastrophen, Tier- und Pflanzenkrankheiten resultieren.
Finanziert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben.
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Dieses kann je nach Zinsniveau am Markt durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Darlehen beträgt maximal je Kreditnehmerin und Kreditnehmer jährlich EUR 10 Millionen.
Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, können Darlehen zu beihilfefreien Konditionen erhalten.
Sie beantragen die Landwirtschaft – Liquiditätssicherung bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weitergeleitet.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Weinbaubetrieb sichert Liquidität nach Ernteausfall
Ein Weinbaubetrieb hat durch wetterbedingte Ernteausfälle unerwartete Kostensteigerungen zu bewerten und benötigt kurzfristig Mittel für Betriebsausgaben. Er stellt den Antrag über seine Hausbank, die den Förderantrag an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiterleitet. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jährlich EUR 10 Millionen je Kreditnehmerin und Kreditnehmer.
Landwirtschaftsbetrieb betroffen von Ukraine-Folgen
Ein landwirtschaftlicher Betrieb hat aufgrund der Folgen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Sanktionen erhöhten Liquiditätsbedarf. Er erläutert seiner Hausbank die Betroffenheit und beantragt darüber ein zinsgünstiges Darlehen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Je nach Zinsniveau am Markt kann das Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Gartenbauunternehmen ohne KMU-Status beantragt Darlehen
Ein Gartenbauunternehmen, das die KMU-Kriterien nicht erfüllt, hat durch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte Liquiditätsbedarf. Es kann ein Darlehen zu beihilfefreien Konditionen bei einem Kreditinstitut seiner Wahl beantragen, das den Antrag an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiterleitet. Finanziert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus.
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, zu beihilfefreien Konditionen,
- aufgrund der aktuellen Branchensituation Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau, die infolge des Angriffs auf die Ukraine Liquiditätsbedarf haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingung geknüpft:
- Sie müssen Ihrer Hausbank Ihre Betroffenheit erläutern.
Antragsverfahren
Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 2.1.2023.
Rechtsgrundlage
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
(Nr. 246)
Vom 2. Januar 2023
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm die Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen. Die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft wird in hohem Maße von externen Faktoren beeinflusst. Das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte können Auslöser eines erhöhten Finanzierungsbedarfs sein.
ALLGEMEINER HINWEIS
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/20131) enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.2) Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
In Abhängigkeit von der aktuellen Branchensituation definiert die Rentenbank zusätzliche Kriterien.
Antragsberechtigt sind:
Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau, die infolge des Angriffs auf die Ukraine Liquiditätsbedarf haben. Beispielweise aufgrund gestiegener Preise für Futter- und Düngemittel und Energie. Bei Antragstellung ist die Betroffenheit zu erläutern.
WAS WID GEFÖRDERT?
Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden.
DARLEHENSHÖCHSTBETAG
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen Euro nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden.
Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.
SONSTIGE BEDINGUNGEN
Im Rahmen des Programms „Liquiditätssicherung“ werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren und vierteljährlichen Rückzahlungen angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfreien Jahr ausgestattet. Auf Wunsch und soweit dies im Rahmen der Liquiditätsplanung der betroffenen Betriebe sinnvoll erscheint, kann der tilgungsfreie Zeitraum auch auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall behalten wir uns einen angemessenen Zinsaufschlag vor. Zinsanpassungsangebote werden wir auf der Basis der dann geltenden Kapitalmarktbedingungen unterbreiten. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Die Darlehen werden von der Rentenbank zu 100 % ausgezahlt.
Vorhaben, die mit Verwendungszwecken der „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ einhergehen, werden nicht finanziert. Diese Liste finden Sie unter www.rentenbank.de.
KONDITIONEN
Die aktuellen Konditionen sind über das Internet unter www.rentenbank.de erhältlich. Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Sofern die Hausbank eine Gebühr für die Bearbeitung des Förderdarlehens vereinnahmt, ist diese auf 1 % der Darlehenssumme (höchstens 1.250 Euro) begrenzt.
ANTAGSTELLUNG
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die vom Kreditnehmer gewählte Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
Zusätzlich hat der Kreditnehmer eine Beihilfeerklärung einzureichen, die im Dokumentenverzeichnis unter www.rentenbank.de zur Verfügung steht. Hier sind Angaben zu allen im laufenden und in den vorangegangenen beiden Kalenderjahren erhaltenen und/oder beantragten De-minimis-Beihilfen zu machen. Die Erklärung ist über die Hausbank an die Rentenbank zu richten.
Nicht gefördert werden „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Rechts. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ unter www.rentenbank.de.
Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sowie die Beihilfeerklärung sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.
KOMBINATION MIT ANDEREN ÖFFENTLICHEN FÖRDERPOGAMMEN (KUMULIERUNG)
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung- spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält. Hierzu ist das Formular Kumulierungserklärung zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.
GÜLTIGKEIT
Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2028.
ANSPRECHPARTNER
Haben Sie noch Fragen zu den Förderprogrammen der Rentenbank? Dann wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer 069 2107-700.
1) Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 352/9 vom 24.12.2013.
(2) vgl. Kriterien im Merkblatt „KMU-Definition“ unter www.rentenbank.de
Schlagwörter: Ertragsausfall Kostensteigerungen Naturkatastrophe Tierkrankheit Pflanzenkrankheit Betriebsmittel Betrieb Ausgaben Notlage Unwetter Hochwasser Verschlämmung Erosion Ukraine Krieg Sanktionen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/LR/landwirtschaft-liquiditaetssicherung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
- Ebene
- Bund (LR)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Branche
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Einzelbetriebliche Förderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Tel. 069 2107700
Fax 069 21076459
office@rentenbank.de
www.rentenbank.de/kontakt/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.