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Rückbürgschaften des Bundes und der Länder

Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 80 % absichern, also höchstens 80.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Ziel und Gegenstand

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:

  • Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten - siehe die Einträge zu den Bürgschaftsbanken in dieser Datenbank).
  • Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab.
  • In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab EUR 20 Millionen das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.

Art und Höhe der Förderung

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Antragsverfahren

Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder, beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien, entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.

Bei einem Bürgschaftsbedarf ab EUR 20 Millionen in strukturschwachen Regionen entsprechend der GRW-Fördergebietskarte können Anfragen und Anträge an den Verband Deutscher Bürgschaftsbanken gerichtet werden.

Zu Einzelheiten siehe die Hinweise für die Beantragung von Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften: zum Dokument.

Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis EUR 2 Millionen sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken/Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter und Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch unter www.vdb-info.de abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten auch die Möglichkeit an, Bürgschaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen direkt bei ihnen zu beantragen.

Quelle

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand Januar 2024.

Wichtige Hinweise

Grundsätzlich können Bürgschaften mit anderen Förderinstrumenten wie zum Beispiel zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen kombiniert werden. Dabei sind jedoch die Kumulationsregeln des EU-Beihilferechtes zu beachten.

Schlagwörter: Virus COVID-19 Quarantäne SARS-CoV-2 Infektion Pandemie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/VDB/rueckbuergschaften-laender-bund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie)

„Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen.“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Ebene
Bund (VDB)
Förderart
Bürgschaft
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
GRW-Fördergebiet
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)
Schützenstraße 6a
10117 Berlin
Tel. +49 30 2639 654-0
geschaeftsstelle@vdb-info.de
vdb.ermoeglicher.de/de/

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