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Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Wenn Sie ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up sind oder sich für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützungsangebote einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 20.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 95 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesminsiertium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups gemäß „Social Business Initiative“ gefördert, die zudem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sind.

Gegenstand der Förderung in Modul I sind folgende Maßnahmen:

a) Individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen, zum Beispiel in Form von Seminar-Reihen oder Accelerator-Programmen.
b) Maßnahmen, die die vertiefte, individuelle Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren unterstützen und Kooperation erleichtern.

Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Gegenstand der Förderung in Modul II sind folgende Maßnahmen:

a) Maßnahmen zur Bereitstellung von Informations- und Vernetzungsangeboten zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, zum Beispiel in Form von Kurzberatungen von bis zu zwei Stunden, Workshops oder in Form digitaler Informations- und Unterstützungsangebote.

b) Co-kreative Entwicklung und Umsetzung eines (überregionalen) Transferkonzepts zur Verbreitung innovativer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren des Ökosystems (Peer-to-peer-Learning).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für Projekte mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten und maximal 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 85 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Gefördert werden Personenausgaben und Restkosten.

Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, können einen Klimabonus erhalten. Wird Ihnen ein Klimabonus gewährt, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 95 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Der Klimaschutzbeitrag kann sich dabei auf die Inhalte einer Maßnahme (Klimabonus A) oder die Zielgruppe einer Maßnahme (Klimabonus B) beziehen.

Der Zuschuss ist je Antragssteller auf 600.000 EUR je Kalenderjahr begrenzt.

Das Antragsverfahren ist einstufig und elektronisch. Anträge sind durch die von Ihnen beauftragte Unterstützungseinrichtung auf der elektronischen Antragsplattform EUREKA 5 zu stellen. Eine Weiterleitung der Zuwendung durch den Antragsteller an das beauftragende Unternehmen kann beantragt werden.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Beratungseinrichtung begleitet Sozialunternehmen in einem klimaorientierten Accelerator

Antragsteller: Eine gemeinnützige Unterstützungseinrichtung für Sozialunternehmen in Norddeutschland stellt den Antrag.

Ausgangslage: Mehrere junge gemeinwohlorientierte Unternehmen wollen klimafreundliche Geschäftsmodelle aufbauen. Ihnen fehlen vertiefte Beratung und Kontakte zu passenden Partnern.

Vorhaben: Die Einrichtung führt im Individual-Modul (Modul I) ein Accelerator-Programm mit individuellen Analysen und einer Seminar-Reihe durch. Dazu kommen Maßnahmen zur vertieften Vernetzung der Unternehmen untereinander und mit anderen relevanten Akteuren. Die teilnehmenden Unternehmen sind gemeinwohlorientierte KMU nach EU-Definition und Social Business Initiative.

Förderung: Gefördert werden Personenausgaben und Restkosten als Zuschuss. Die Regelquote liegt bei bis zu 85 %. Leistet die Maßnahme einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der EU, kann ein Klimabonus die Quote auf bis zu 95 % erhöhen. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro und gewährtem Klimabonus kann der Zuschuss bis zu 95.000 Euro betragen. Je Antragsteller ist der Zuschuss auf höchstens 600.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.

Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt die Einrichtung 5.000 Euro selbst. Nicht gefördert werden unter anderem bereits begonnene Maßnahmen sowie Leistungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Gutachten oder Fördermittelberatung außerhalb einer konzeptionellen Beratung betreffen.

Was ein Betrieb davon hat: Ein gemeinwohlorientiertes KMU kann die Einrichtung beauftragen und am Accelerator teilnehmen. So erhält es vertiefte Beratung und neue Kontakte, ohne selbst den Antrag zu stellen.

Weg zum Antrag:

  1. Qualifikation nachweisen und Gesamtfinanzierung sichern
  2. Antrag vor Beginn des Vorhabens elektronisch über die Plattform EUREKA 5 stellen
  3. Bei Bedarf die Weiterleitung der Zuwendung an das beauftragende Unternehmen mitbeantragen
  4. Zuwendungsbescheid abwarten – erst dann starten, die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre Qualifikation nachweisen können. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Unterstützungseinrichtung beantragt Beratung für Start-up

Eine Unterstützungseinrichtung stellt für ein gemeinwohlorientiertes Start-up, das die Kriterien der Social Business Initiative und der EU-KMU-Definition erfüllt, einen Antrag im Individual-Modul. Gefördert werden vertiefte Beratungs- und Qualifizierungsleistungen, etwa in Form einer Seminar-Reihe. Der Zuschuss beträgt bis zu 85 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben, die Zuwendung kann an das beauftragende Unternehmen weitergeleitet werden.

Workshop-Reihe für viele Unternehmen gleichzeitig

Eine Unterstützungseinrichtung beantragt im Multiplikator-Modul die Bereitstellung von Informations- und Vernetzungsangeboten zum gemeinwohlorientierten Unternehmertum, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, etwa Kurzberatungen von bis zu zwei Stunden oder Workshops. Der Zuschuss ist je Antragsteller auf bis zu 600.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Die einzelnen teilnehmenden Unternehmen stellen dabei keinen eigenen Antrag.

Klimabonus für Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Eine Unterstützungseinrichtung beantragt im Individual-Modul eine Maßnahme zur vertieften Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander. Leistet die Maßnahme einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union, kann ein Klimabonus gewährt werden, wodurch sich der Zuschuss auf bis zu 95 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben erhöht. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre Qualifikation nachweisen können.

Nicht antragsberechtigt sind Antragsteller,

  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen,
  • die sich zum Zeitpunkt der Bewilligung eines Zuschusses in einem Insolvenzverfahren befinden, zahlungsunfähig oder überschuldet sind,
  • die vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen oder bereits Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben,
  • die durch Unternehmensangehörige, durch ein mit dem Unternehmen mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar verbundenes Beratungsunternehmen oder durch Angehörige der Vertretungsberechtigten des Unternehmens beraten werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das geförderte Unternehmen ist ein gemeinwohlorientiertes KMU, das die Kriterien der EU-KMU-Definition und der „Social Business Initiative“ 1 der Europäischen Kommission erfüllt (Modul I).
  • Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe als gemeinwohlorientiertes KMU ist durch den Antragsteller gesichert.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die

  • bereits begonnen wurden,
  • nicht zusätzlich zu bestehenden Aktivitäten sind,
  • zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören und für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt,
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Zuwendungsempfängern selbst vertrieben werden (Neutralität).
  • gegenüber „Partnerunternehmen“ oder „verbundenen Unternehmen“ erbracht werden oder bei denen das Beratungsunternehmens ein wirtschaftliches Interesse an der Ertragslage des begünstigten Unternehmens beziehungsweise des sachverständigen Dritten besteht;
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben,
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • gegen geltende Rechtsvorschriften beziehungsweise die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen,
  • überwiegend Fördermittelberatungen außerhalb einer konzeptionellen Beratung zum Inhalt haben.

Antragsverfahren

Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ vom 5. Juli 2024

Hinweise zum Verfahren

Die erste Antragsrunde endete am 16.09.2024, die zweite Antragsrunde am 21.01.2025 und die dritte Antragsrunde am 16.04.2026.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachungder Förderrichtlinie?Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen?
vom: 05.07.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie?Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierterUnternehmen?
vom: 07.04.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

Die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen" vom
05. 07.2024 wird unter Punkt 5.1 geändert. Der Satz "Sie endet in jedem Fall mit dem 31. Dezember 2028." wird ersatzlos gestrichen.

Schlagwörter: EUREKA5 Wachstum Mittelstand Unterstützung Soziale Innovation

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/bmwk-gemeinwohlorientierte-unternehmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 95 % (Zuschuss), Spanne ab 85 %

„Wird Ihnen ein Klimabonus gewährt, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 95 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regulär max. 85 %, mit Klimabonus 95 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Beratung; Existenzgründung und -festigung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensführung
Existenzgründung und -festigung
Beratung und Schulung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger IBYKUS AG
Tel. +49 30 318 650 58
nawi@ibykus.de
www.ibykus.de/projekttraeger/

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