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Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus

Wenn Sie in Zukunftsfelder im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 29.03.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Als Unternehmen erhalten Sie Unterstützung bei Ihren Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft, die zu einem nachhaltigeren Wirtschaften und Leben führen.

Gefördert werden Investitionen in folgenden Zukunftsfeldern:

  • regionale Lebensmittelproduktion,
  • Agri-Photovoltaik-Anlagen,
  • Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung,
  • Etablierung von Agroforst, Paludikultur und Torfersatzprodukten,
  • effiziente Bewässerung und Speicherbecken,
  • Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft,
  • Stallumbauten für mehr Tierwohl.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR). Damit können Sie bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie für Agri-Photovoltaik-Anlagen auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Land-, Forst- und Fischwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 10.000.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Ökologischer Landbau: Umstellung eines Hofs

Ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb stellt seine Bewirtschaftung auf ökologischen Landbau um und beantragt dafür ein Darlehen. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, die Darlehenshöhe beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu 10.000.000 EUR. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Agri-Photovoltaik auch für größere Betriebe

Ein mittleres Unternehmen der Landwirtschaft plant die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage. Für dieses Zukunftsfeld sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, und können ein Darlehen von bis zu 10.000.000 EUR pro Jahr erhalten.

Stallumbau für mehr Tierwohl

Ein kleines Unternehmen der Tierhaltung möchte seine Ställe umbauen, um das Tierwohl zu verbessern, und beantragt hierfür ein Darlehen. Nicht gefördert würden dagegen etwa der Erwerb von Tieren oder Investitionen zur Erfüllung bereits geltender EU-Normen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • für Agri-Photovoltaik-Anlagen auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
  • der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen,
  • Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen,
  • Erwerb von Flächen, landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren sowie
  • Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen,
  • Entwässerungsarbeiten und
  • Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU.

Ablauf

Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Rechtsgrundlage

Programmbedingungen Zukunftsfelder im Fokus (Nr. 325/326/327/328/329)
vom: 01.10.2025
Landwirtschaftliche Rentenbank

Weblink zu den Programmbedingungen

Schlagwörter: Innovation Agrarwirtschaft Grün Lebensmittelproduktion Photovoltaik Landbewirtschaftung Ökologie Agroforst Paludikultur mehr Tierwohl

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/land-ernaehrungswirtschaft-zukunftsfelder-fokus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„Damit können Sie bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Ebene
Bund
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Branche
Dienstleistungen; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Forschung und Innovation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 2107-700
Fax +49 69 2107-6459
office@rentenbank.de
www.rentenbank.de/kontakt/

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