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Förderung für prozessbegleitende Maßnahmen zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen)
Planen Sie einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan und benötigen Unterstützung bei Analysen oder Beteiligungsverfahren? Das Bundesministerium für Verkehr fördert Ihre prozessbegleitenden Maßnahmen mit bis zu 90 % Zuschuss.
Quellendatum: 16.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur finanzschwache Kommunen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis tätig sind, können Sie eine Förderung für den Prozess der Mobilitätsplanung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Sie dabei, Expertise aufzubauen und komplexe Planungsschritte zu bewältigen.
Sie können Zuschüsse für verschiedene begleitende Maßnahmen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Analysen Ihrer aktuellen Verkehrssituation.
- Die Modellierung von Verkehrsströmen.
- Die Durchführung von Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft.
- Die Finanzierung von Personalstellen zum Aufbau von Fachwissen in Ihrer Verwaltung.
- Die Beauftragung externer Planungsleistungen.
- Maßnahmen zur Evaluation Ihrer Ziele durch Mobilitätsindikatoren.
- Das Qualitätsmanagement Ihrer städtischen Mobilitätsdaten.
Damit Sie diese Förderung erhalten, muss Ihre Kommune bereits einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan besitzen. Dieser wird oft als Sustainable Urban Mobility Plan (SUMPs) bezeichnet. Alternativ weisen Sie nach, dass Sie die Erstellung eines solchen Plans fest planen. Dies gelingt zum Beispiel durch einen Gremienbeschluss.
Das Programm unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu erfüllen. Sie schaffen so eine strategische Grundlage für die Mobilität der Zukunft.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie erhalten dabei einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen. Sie müssen zudem einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. Wenn Sie einen Verbund mit anderen antragsberechtigten Partnern bilden, gilt diese finanzielle Mindestgrenze von 50.000 EUR für jeden einzelnen Förderantrag innerhalb des Verbundvorhabens.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.
Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur finanzschwache Kommunen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Stadt lässt Verkehrssituation analysieren
Eine Stadt mit bestehendem nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan beantragt eine Förderung für die Analyse ihrer aktuellen Verkehrssituation und die Modellierung von Verkehrsströmen. Gefördert werden bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Vorhaben muss ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen und die Stadt erbringt einen Eigenanteil von mindestens 10 %.
Finanzschwacher Landkreis führt Beteiligungsverfahren durch
Ein Landkreis, der als finanzschwache Kommune gilt und die Erstellung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans per Gremienbeschluss fest geplant hat, beantragt Mittel für ein Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft. Der Fördersatz kann sich hier auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöhen, ein Eigenanteil von mindestens 10 % ist dennoch zu erbringen.
Gemeinden bilden Verbund für Personalstellen
Mehrere Gemeinden schließen sich zu einem Verbundvorhaben zusammen und beantragen jeweils einzeln Förderung für Personalstellen zum Aufbau von Fachwissen in der Verwaltung sowie für externe Planungsleistungen. Für jeden einzelnen Förderantrag innerhalb des Verbunds gilt weiterhin die Mindestgrenze von 50.000 EUR, die endgültige Entscheidung über die Bewilligung liegt bei der zuständigen Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine Stadt, eine Gemeinde, ein Landkreis oder ein Zusammenschluss von Gebietskörperschaften.
- Ihre Kommune verfügt bereits über einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan oder hat dessen Erstellung verbindlich geplant.
- Sie können die geplante Maßnahme mindestens einer der 4 SUMPs-Phasen (Vorbereitung und Analyse, Strategieentwicklung, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Monitoring) zuordnen.
- Die geplanten Gesamtausgaben für Ihr Projekt betragen mindestens 50.000 EUR.
- Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 %.
- Bei Anträgen von Stadtbezirken: Sie weisen nach, dass eine Integration in das gesamtstädtische Mobilitätskonzept vorliegt und eine Bestätigung der Kommune existiert
Ausschlussgründe
- Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor Erhalt des Bewilligungsbescheids ist ausgeschlossen.
- Ausgaben, die Ihnen bereits vor oder allein durch die Antragstellung entstehen, sind nicht förderfähig.
- Sie dürfen verschiedene Maßnahmen nicht in einer einzigen Skizze bündeln (Ausnahme: Eine gemeinsame Skizze durch den Verbundkoordinator bei Verbundvorhaben)
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.
- Sie reichen im ersten Schritt eine Projektskizze als Interessenbekundung über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) prüft Ihre Skizze.
- Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wird, erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.
- Sie reichen den detaillierten formalen Antrag sowohl über „easy-Online“ (siehe weiterführenbde Links) als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.
Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen Bescheid.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragstellung ist bis zum 01.06.2026 möglich.
In Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Fördermittelgebenden können auch Skizzen mit Verspätung berücksichtigt werden. Verspätet eingereichte Projektskizzen können nur berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung noch ausreichendes Fördervolumen zur Verfügung steht.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die erste Stufe (Skizzeneinreichung)
- Das vollständig ausgefüllte Skizzenformular über easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Eine grobe Kostenkalkulation.
- Einen Zeitplan und Meilensteinplan.
Für die zweite Stufe (Förmlicher Antrag):
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung
- Detaillierte Angaben zur Ausgabenkalkulation
- Konkreter Zeitplan
- Nachweis über die zur Durchführung des Vorhabens benötigten Eigenmittel
- Gegebenenfalls Angaben zu einer möglichen Ko-Finanzierung
- Bei Verbundprojekten: Bestätigung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages (diese muss spätestens zum Vorhabenbeginn vorliegen)
Rechtsgrundlage
Aufruf zur Skizzeneinreichung zur Förderung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen („Sustainable Urban Mobility Plans“)
vom: 13.04.2026
Bundesministerium für Verkehr
Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“
vom: 18.02.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 03.03.2026 B5
Schlagwörter: Verkehrsmodellierung Förderung Mobilitätsdaten Erhebung SUMP Beteiligungsverfahren Verkehrssituation analysieren Externe Planungsleistungen Mobilität Kapazitätsaufbau Mobilitätsplanung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/nachhaltig-mobil-planen-prozessbegl-massnahmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 75 %
nur finanzschwache Kommunen
„Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Grundsätzlich 75 %, finanzschwache Kommunen bis 90 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Kommune; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Mobilität; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
sump-foerderung@bmv.bund.de
bmdv.bund.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.