Programme · EU
EU-Innovationsfonds
Quellendatum: 08.09.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Antragsverfahren
Informationen der Europäischen Kommission, Stand März 2023.
Rechtsgrundlage
EU-Innovationsfonds
Ziel und Gegenstand
Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.
Der Innovationsfonds fördert
- innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
- Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
- Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
- innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
- Speicherung von Energie.
Das Programm wird sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert konzentrieren, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.
Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen in Frage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Antragsberechtigte
Das Programm richtet sich an Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Projekte werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt
(1) Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
(2) Grad der Innovation
(3) Projektreife (technisch, finanziell, operational)
(4) Skalierbarkeit
(5) Kosteneffizienz
Gleichzeitig müssen die Projekte hinsichtlich der Planung, des Geschäftsmodells und der finanziellen und rechtlichen Struktur hinreichend ausgereift sein.
Genaue Informationen zur Auslegung und Bewertungsmethode der Kriterien finden sich in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Budget
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) stellt die Einnahmen für den Innovationsfonds aus der Versteigerung von 450 Mio. Zertifikaten von 2020 bis 2030 sowie nicht ausgegebene Mittel aus dem NER300-Programm bereit. Für den Zeitraum 2020 bis 2030 soll sich der Fonds je nach Kohlenstoffpreis auf etwa EUR 38 Mrd. belaufen (bei EUR 75/tCO2).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Finanziert werden bis zu 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation, sowie bis zu 60% der Kapitalkosten bei kleinen Projekten.
Die Auszahlung des Zuschusses wird flexibel auf Basis der finanziellen Notwendigkeiten des spezifischen Projekts geregelt und hängt zudem von der Erreichung von Meilensteinen des Projektes ab.
Antragsverfahren
Während der Laufzeit des Programms wird es regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal geben. Die Aufrufe erfolgen getrennt zum einen für Großprojekte ohne Obergrenze der Gesamtkapitalkosten („large-scale call“), sowie für kleine Projekte mit Gesamtkapitalkosten unter EUR 7,5 Mio. („small-scale call“). Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte beginnt voraussichtlich jedes Jahr im Herbst (2022: November), die für kleine Projekte im Frühjahr (2023: April).
Bewerbungsverfahren für die Calls für Großprojekte und auch für kleine Projekte sind einstufig.
Antragsstelle ist die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA).
Quelle
Informationen der Europäischen Kommission, Stand März 2023.
Wichtige Hinweise
Zuschüsse aus dem Programm können mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Der Zuschuss des Innovationsfonds wird nicht als staatliche Beihilfe betrachtet.
Schlagwörter: Dekarbonisierung Wasserstoff
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/eu-innovationsfonds.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
- Ebene
- EU
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenoffen)
- Branche
- Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen; Forschung und Innovation
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Betriebliche Innovationen; Forschung und Entwicklung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Chaussée de Wavre 910
B-1040 Brüssel
Tel. +32 2299-5252
Fax +32 2297-3727
cinea@ec.europa.eu
cinea.ec.europa.eu/
Weiterführende Links
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