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Europäischer Energieeffizienzfonds (EEEF)

Quellendatum: 21.08.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Europäischer Energieeffizienzfonds (EEEF)

Ziel und Gegenstand

Im Rahmen des Europäischen Green Deals schlug die Europäische Kommission im September 2020 vor, das Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55% zu erhöhen. Der Europäische Energieeffizienzfonds (EEEF) soll diese Klimaziele der Europäischen Union unterstützen.

Diese Ziele sollen der EU zu einem wettbewerbsfähigeren, ressourceneffizienteren und nachhaltigeren System verhelfen und Europa dabei unterstützen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, indem die Nutzung erneuerbarer Energien um mindestens 32% gesteigert und die Energieeffizienz um mindestens 32,5% verbessert wird.

Der EEEF investiert unmittelbar in geeignete Projekte oder in Finanzinstitutionen, die ihrerseits förderfähige Projekte finanzieren.

Der Fonds ist aus dem Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (EEPR) hervorgegangen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind in der Regel kommunale, lokale und regionale Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie öffentliche und private Unternehmen, die im Auftrag dieser Behörden handeln.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss zu einer mindestens 20%-igen Energieeinsparung führen, bei Gebäuden muss die Energieeinsparung höher sein.

Das Projekt muss ein Finanzvolumen von mindestens 5 Mio. EUR aufweisen. Als Obergrenze gilt ein Richtwert von 25 Mio. EUR.

Der Antragsteller sollte klare Ziele und eine mehrjährige Strategie zur CO2-Reduzierung haben.

Budget

Bei dem Fonds handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft. Das Start-Volumen des EEEF beträgt 265 Mio. EUR, darunter 125 Mio. EUR EU-Mittel (Restmittel des EEPR), 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank.

Art und Höhe der Förderung

Die Finanzierung kann in Form von Darlehen, Nachrangdarlehen, Garantien, Beteiligungen und anderen Finanzinstrumenten erfolgen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Die Finanzierung erfolgt zu Marktbedingungen.

Direkte Investitionen des Fonds können zwischen 5 Mio. EUR und 25 Mio. EUR betragen.

Bis zu 5% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu leisten.

Antragsverfahren

Antragsformulare sowie weitere Informationen sind im Internet unter http://www.eeef.eu erhältlich. Das Investment Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank.

Weiterführende Informationen gibt es zudem bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) unter www.eib.org.

Quelle

Informationen des Europäischen Energieeffizienzfonds (EEEF), Stand Juli 2021.

Wichtige Hinweise

Der EEEF kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Ausgeschlossen ist eine Kombination mit weiteren EU-Fördermitteln.

Eine Kombination mit ELENA – European Local ENergy Assistance ist möglich. Dies schließt jedoch die Übernahme der technischen Unterstützung durch den EEEF aus.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/europaeischer-energieeffizienzfonds-eeef.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
EU
Förderart
Beteiligung; Darlehen; Garantie
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

European Energy Efficiency Fund S.A.
31 Z.A. Bourmicht
8070 Bertrange
Luxemburg
info@eeef.eu
www.eeef.eu

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