Programme · EU
Europäischer Verteidigungsfonds
Wenn Sie kooperative Forschungs- und Entwicklungsrojekte im Verteidigungsbereich umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds erhalten.
Quellendatum: 18.08.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Ziel des Fonds ist es,
- die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Effizienz und technologische Autonomie der Verteidigungsindustrie der Europäischen Union zu steigern sowie
- durch die Unterstützung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen strategischen Partnern in der Verteidigungsindustrie zu fördern.
Mitfinanziert werden Maßnahmen in der Entwicklungsphase sowohl für neue Verteidigungsgüter und -technologien als auch für die Optimierung bestehender Güter und Technologien. Die Maßnahmen müssen sich auf Folgendes konzentrieren:
- ein ganzheitliches Konzept des modernen Gefechtsfeldes herausbilden,
- einen entscheidenden technologischen Impuls in allen Fähigkeitsbereichen sowie innovative, zukunftsorientierte Verteidigungslösungen ermöglichen,
- den Fähigkeitenaufbau fördern sowie den Aufbau ambitionierter Verteidigungssysteme unterstützen.
Zu den weiteren Zielen des Programms gehören die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Schaffung gemeinsamer technischer Standards.
Aus dem Fonds werden je nach Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
Konkrete Fördermöglichkeiten finden Sie in Ausschreibungen im Rahmen jährlicher Arbeitsprogramme, die Sie auf der Webseite des Europäischen Verteidigungsfonds abrufen können.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungMittelständler entwickelt mit EU-Partnern ein bestehendes Sensorsystem weiter
Antragsteller: Ein mittelständisches Technologieunternehmen der Verteidigungsindustrie in Süddeutschland beantragt gemeinsam mit Partnerunternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Ausgangslage: Das Unternehmen stellt ein Sensorsystem für Verteidigungsanwendungen her, das technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Allein kann es die Weiterentwicklung kaum stemmen.
Vorhaben: In einem grenzüberschreitenden Kooperationsprojekt optimiert das Unternehmen das bestehende System in der Entwicklungsphase. Die Partner arbeiten dabei auch an gemeinsamen technischen Standards. Infrastruktur, Mittel sowie Leitungs- und Verwaltungsstrukturen aller Beteiligten liegen in der EU.
Förderung: Der Europäische Verteidigungsfonds kann kooperative Entwicklungsmaßnahmen für neue oder bestehende Verteidigungsgüter und -technologien mit einem Zuschuss von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten mitfinanzieren, je nach Voraussetzungen. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro wären das bis zu 250.000 Euro. Einen Höchstbetrag nennt der Programmtext nicht; die konkreten Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
Eigenanteil: Je nach Voraussetzungen der Ausschreibung kann ein Teil der Kosten beim Unternehmen verbleiben. Nicht unterstützt werden laut Text Maßnahmen zu Gütern oder Technologien, deren Einsatz, Entwicklung oder Herstellung völkerrechtlich verboten ist.
Weg zum Antrag:
- Passende Ausschreibung im jährlichen Arbeitsprogramm auf der Webseite des Europäischen Verteidigungsfonds suchen
- Bedingungen prüfen, etwa keine Kontrolle durch ein Drittland bei Begünstigten und Unterauftragnehmern
- Antrag mit den Partnern im Rahmen der Ausschreibung einreichen
- Entscheidung abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Mitglieder, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: kleine Unternehmen (unter 50), mittlere Unternehmen (unter 250) und Großunternehmen (ab 250).
- Branchen laut Quelle: Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Kooperative Entwicklung neuer Verteidigungstechnologie
Ein mittleres Unternehmen aus der Verteidigungsindustrie entwickelt gemeinsam mit Partnern aus anderen EU-Mitgliedstaaten eine neue Verteidigungstechnologie in der Entwicklungsphase. Aus dem Fonds werden je nach Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Die konkrete Ausschreibung im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms bestimmt die Einzelheiten des Vorhabens.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen
Ein Großunternehmen bündelt seine Kompetenzen mit Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, um ein ganzheitliches Konzept für das moderne Gefechtsfeld zu entwickeln. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten nicht unter der Kontrolle eines Drittlands stehen und ihre Infrastrukturen während der Laufzeit der Maßnahme im Gebiet der Europäischen Union liegen. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung.
Optimierung bestehender Verteidigungsgüter
Ein kleines Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union will ein bestehendes Verteidigungsgut technologisch weiterentwickeln und beantragt dafür eine Förderung aus dem Europäischen Verteidigungsfonds. Nicht unterstützt werden dabei Maßnahmen im Zusammenhang mit Gütern oder Technologien, deren Einsatz, Entwicklung oder Herstellung durch das Völkerrecht verboten ist. Die Bewilligungsstelle prüft die Voraussetzungen im Einzelfall anhand des jeweiligen Arbeitsprogramms.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Mitglieder, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Begünstigten und die an der Maßnahme beteiligten Unterauftragnehmer dürfen nicht unter der Kontrolle eines Drittlands oder eines in einem Drittland niedergelassenen Rechtsträgers stehen.
- Die Infrastrukturen, Einrichtungen, Mittel und Ressourcen aller an einer Maßnahme Beteiligten müssen sich in der Regel während der gesamten Laufzeit der Maßnahme im Gebiet der Europäischen Union befinden und deren Leitungs- und Verwaltungsstrukturen müssen ihren Sitz in der Europäischen Union haben.
- Um sicherzustellen, dass die internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Verordnung eingehalten werden, werden Maßnahmen im Zusammenhang mit Gütern oder Technologien, deren Einsatz, Entwicklung oder Herstellung durch das Völkerrecht verboten ist, nicht durch den Fonds unterstützt.
Antragsverfahren
Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 170 vom 12. Mai 2021, S. 149, geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (Text von Bedeutung für den EWR)
vom: 29.04.2021
Amtsblatt der Europäischen Union L 170 12.05.2021, S. 149
Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241
vom: 29.02.2024
Amtsblatt der Europäischen Union L 29.02.2024
Schlagwörter: Verteidigung Rüstung Rüstungstechnologie Verteidigungsausgaben
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/europaeischer-verteidigungsfonds.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Aus dem Fonds werden je nach Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 100 % je nach Voraussetzungen; Staffel nicht beziffert.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Europäische Kommission
- Ebene
- EU
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation; Luft- und Raumfahrt; Mikrosysteme; Mobilität und Verkehr; Optische Technologien; Schifffahrt und Meerestechnik; Sicherheitsforschung; Werkstoffe
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesministerium der Verteidiung (BMVg)
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin
Tel. +49 30 1824-00
poststelle@bmvg.bund.de
www.bmvg.de
Weiterführende Links
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