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Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI)
Wenn Sie ein kooperatives Forschungsprojekt im Gesundheitswesen planen, das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Quellendatum: 05.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI) ist eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU) und der pharmazeutischen Industrie, die einen innovativen, integrierten Ansatz für medizinische Forschung und Gesundheitsversorgung entwickeln soll.
Die Hauptziele des Gemeinsamen Unternehmens IHI bestehen darin,
- Forschung und Innovation im Gesundheitswesen in konkreten Nutzen für Patienten und Gesellschaft umzusetzen,
- sichere und wirksame Innovationen im Gesundheitswesen zu liefern, die das gesamte Spektrum der Gesundheitsversorgung von Prävention über Diagnose bis zur Behandlung abdecken, und dies vor allem in Regionen mit unzureichender Gesundheitsversorgung,
- wettbewerbsfähige Gesundheitsindustrien in der Europäischen Union (EU) aufzubauen.
Das Gemeinsame Unternehmen IHI finanziert kooperative Forschungsprojekte, an denen alle in der medizinischen Forschung Tätigen beteiligt sein können.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage offener Aufforderungen, die im Internet veröffentlicht werden.
Diese Aufforderungen des Gemeinsamen Unternehmens IHI zur Einreichung von Vorschlägen bieten Organisationen, die in der Gesundheitsforschung und -versorgung tätig sind, die Möglichkeit, Konsortien zu bilden und sich für die Teilnahme an sektorübergreifenden Partnerschaften zu bewerben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Forschungseinrichtung koordiniert Konsortium zu Gesundheitsinnovation
Eine Forschungseinrichtung in Norddeutschland bildet zusammen mit weiteren Organisationen aus der Gesundheitsforschung ein Konsortium und bewirbt sich auf eine offene Aufforderung des Gemeinsamen Unternehmens IHI. Das Projekt soll zu sicheren und wirksamen Innovationen im Gesundheitswesen beitragen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich aus dem jeweiligen Aufruf ergibt.
KMU beteiligt sich an sektorübergreifender Partnerschaft
Ein kleines Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich schließt sich einem Konsortium an, das gemeinsam mit Hochschulen und weiteren Organisationen ein kooperatives Forschungsprojekt zur Gesundheitsversorgung plant. Die Antragstellung richtet sich nach den Vorgaben der jeweils veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Über die Förderung entscheidet das Gemeinsame Unternehmen IHI auf Grundlage dieser Aufrufe.
Hochschule und Patientenorganisation arbeiten zusammen
Eine Hochschule bildet gemeinsam mit einer Patientenorganisation und weiteren Partnern ein sektorübergreifendes Konsortium, um ein Projekt im Bereich Prävention und Diagnose einzureichen. Die Beteiligten stammen aus der Europäischen Union oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land. Die konkreten Voraussetzungen und die Förderhöhe ergeben sich aus dem jeweiligen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Das Gemeinsame Unternehmen richtet sich an Unternehmen – vor allem KMU „, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weitere geeignete Organisationen wie zum Beispiel Patientenorganisationen in der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen mit dem Programm “Horizont Europa? assozierten Land.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen (siehe weiterführende Links).
Antragsverfahren
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021, Amtsblatt für Europa Nr. L 427 vom 30. November 2021, S. 17.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014
vom: 19. November 2021
Rat der Europäischen Union
Amtsblatt der Europäischen Union L 427 vom 30. November 2021, S. 17–119
Schlagwörter: Arzneimittel öffentlich-private Partnerschaft Zuschüsse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/gemeinsames-unternehmen-ihi.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI)
- Ebene
- EU
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Gesundheit und Medizin
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (IHI)
Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE JU)
Avenue de la Toison d'Or/Guldenvlieslaan 56–60
1060 Brüssel
Belgien
Tel. +32 22 218-181
infodesk@ihi.europa.eu
www.ihi.europa.eu/
Weiterführende Links
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