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Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT

Quellendatum: 21.08.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT

Ziel und Gegenstand

URBACT ist ein europäisches Austausch- und Lernprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Das Programm unterstützt Städte aller Größen, gemeinsame Lösungen für städtische Herausforderungen zu erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei im Zeitraum von 2021 bis 2027 die Ziele für gerechtere, grünere und produktivere Städte.

Es handelt sich um ein operationelles Programm für die im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgenden Strukturinterventionen der EU in allen Mitgliedstaaten unter Beteiligung Norwegens und der Schweiz. Die konkrete Zusammenarbeit der Städte erfolgt im Rahmen von Netzwerken.

URBACT ist auf vier Hauptziele ausgerichtet:

  • Schaffung von Strukturen für die Umsetzung der Politik: Verbesserung der Fähigkeit der Städte, nachhaltige städtische Politiken und Praktiken auf integrierte und partizipative Weise zu verwalten.
  • Politikgestaltung: Verbesserung der Gestaltung nachhaltiger städtischer Politiken und Praktiken.
  • Politikumsetzung: Verbesserung der Umsetzung integrierter und nachhaltiger städtischer Strategien und Maßnahmen.
  • Aufbau und Austausch von Wissen: Sicherstellen, dass Praktiker und Entscheidungsträger auf allen Ebenen Zugang zu Wissen haben und Know-how zu allen Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung austauschen können, um die Stadtentwicklungspolitik zu verbessern.

Antragsberechtigte

Antragsteller können sein:

  • Städte, Gemeinden, Stadtbezirke, Regionen und Ballungsräume,
  • lokale Agenturen, die als (halb-)öffentliche Institutionen von einer Kommune gegründet wurden oder in ihrem Besitz sind und die in ihrem Auftrag für städtische Themen zuständig sind (z.B. Wirtschaftsförderung, Energieversorgung, Gesundheits- oder Verkehrsdienste, etc.),
  • regionale oder nationale Behörden, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind, sowie
  • Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind.

Die Teilnehmer können aus allen 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz stammen.

Voraussetzungen

In jedem Netzwerk übernimmt eine Stadt die Federführung („Lead Partner“). Zudem müssen die Städtepartner die Mehrheit in einem Netzwerk bilden – maximal drei Partner pro Netzwerk dürfen keine Städte sein. Wichtig ist auch die geografische Ausgewogenheit von Partnern aus weniger entwickelten oder Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen. In jedem Netzwerk können jeweils bis zu maximal zwölf Partner mitarbeiten.

Art und Höhe der Förderung

Förderfähig sind schwerpunktmäßig Forschung und Innovation, CO2-arme Wirtschaft, Umweltschutz und Ressourceneffizienz, soziale Integration und Armutsbekämpfung sowie Beschäftigungsförderung und Arbeitsmobilität. 30 Prozent des Budgets stehen jedoch für alle Themen der Stadtentwicklung offen, die einen „Bottom-up-Ansatz“ verfolgen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Kofinanzierungsrate der EU für stärker entwickelte Regionen liegt bei 70%, für weniger entwickelte und Übergangsregionen gibt es 85% EFRE-Förderung.

Antragsverfahren

Anträge sind auf der Grundlage von Aufrufen einzureichen.

Die Antragstellung für ein URBACT-Projekt erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach dem ersten Antrag haben die Netzwerke sechs Monate lang Zeit, ihr Konzept weiter auszuarbeiten und (je nach Netzwerk) zusätzliche Städtepartner zu akquirieren bzw. die Partnerschaft zu konsolidieren. Wird der dann eingereichte endgültige Antrag genehmigt, folgt eine 24-monatige Laufzeit zur Umsetzung der Aktivitäten.

In den einzelnen an URBACT beteiligten Ländern dienen so genannte „National Dissemination Points“ als Verbreitungsstellen für Informationen aus dem URBACT-Programm. Seit 2009 übernimmt diese Funktion für Deutschland und Österreich der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Ausführliche Informationen über das Programm und die geförderten Projekte können im Internet abgerufen werden.

Quelle

Informationen des URBACT-Sekretariat sowie des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., Stand Juni 2022.

Schlagwörter: nachhaltige Stadtentwicklung Netzwerke FuI co2-arme Wirtschaft Umweltschutz Ressourceneffizienz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/EU/urbact.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
EU
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel. 030 20613250
Fax 030 20613251
info@deutscher-verband.org
www.deutscher-verband.org

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