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Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)
Frankfurt am Main unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt mit bis zu 50 % Förderung.
Quellendatum: 30.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der Richtlinie „Frankfurt frischt auf“. Daher werden wie bisher Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gefördert. Neu ist, dass nun auch Solaranlagen inklusive Mini-PV, Batteriespeicher und Ladesäulen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden.
- Alle nötigen Genehmigungen müssen vorliegen.
- Die Maßnahme muss für mindestens zehn Jahre aufrecht erhalten bleiben.
- Mit der Maßnahme darf bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein.
- Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt.
- Die Investitionen dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.
Alle weiteren Details und Vorgaben können Sie der Richtlinie und dem Merkblatt zur Förderung entnehmen. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und gilt in der jeweils veröffentlichten Version.
Ablauf
Der Antrag auf Förderung wird online gestellt (siehe Link zum Onlinedienst unter Weiterführende Informationen). Dafür müssen Sie sich mit einer E-Mail-Adresse registrieren.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Zusage begonnen werden.
Das Fördergeld wird einige Wochen nach Prüfung der Abschlussunterlagen ausgezahlt. Den Link zur Einreichung der Abschlussunterlagen (Verwendungsnachweis) erhalten Sie per E-Mail.
Hinweise zum Verfahren
Beantragung und Zuwendungsbescheid müssen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Angebote mehrerer Firmen (bei Kosten > 10.000 EUR)
- Fotos (für Begrünungsmaßnahmen)
- Gegebenenfalls Gestaltungsplan (für Begrünungsmaßnahmen)
Bearbeitungsdauer
Förderantrag: 4 bis 12 Wochen
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)
vom: 21.11.2023
Stadt Frankfurt am Main
Amtsblatt Frankfurt am Main Nr. 47/2023
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Kommune/F/klimabonus-frankfurt-am-main.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Frankfurt am Main unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt mit bis zu 50 % Förderung.“
- Feld
- Teaser
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Klimareferat Frankfurt am Main
- Ebene
- Kommune (F)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Existenzgründer/in; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Mobilität; Regionalförderung; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen; Wohnungsbau und Modernisierung
- Regionalförderung
- Gewerbliche Wirtschaft
- Städtebau und Stadterneuerung
- Energetische Sanierung
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Klimareferat Frankfurt am Main
Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 212 39193
klimareferat@stadt-frankfurt.de
frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtkl...
Weiterführende Links
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