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Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

Quellendatum: 26.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 25 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 25 % höchstens 12.500 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder

Ziel und Gegenstand

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.

Gefördert werden Erwerb beziehungsweise Leasing von neuen

  • E-Lastenrädern (EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e),
  • E-Lastenrädern von bis zu 25 Stundenkilometern und
  • E-Lastenanhängern für Fahrräder.

Ziel ist es, den Einsatz von E-Lastenrädern für einen schnellen, kostengünstigen und umweltfreundlichen Transport zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kommunen in Baden-Württemberg,

Voraussetzungen

Die E-Lastenräder/E-Lastenanhänger müssen für den Waren-, Material- oder Personentransport im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich eingesetzt werden.

Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Lastenräder oder E-Lastenanhänger, die ausschließlich privat genutzt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten für ein Standardmodell, maximal jedoch EUR 2.500 pro E-Lastenrad. Pro Antragsteller können maximal 20 E-Lastenräder bezuschusst werden.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und elektronisch an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank und des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Stand August 2023.

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Die Kumulierung mit dem Bundesprogramm Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist ausgeschlossen.

Schlagwörter: Elektrolastenfahrrad Elektrolastenanhänger Kauf Leasing Transport

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/e-lastenraeder.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 25 % (Zuschuss)

„Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten für ein Standardmodell, maximal jedoch EUR 2.500 pro E-Lastenrad.“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Betriebliche und private Investitionen
Infrastruktur
Energie und Umwelt; Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. 0721 1501750
elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/

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