Programme · Land · Baden-Wuerttemberg
Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Quellendatum: 26.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Baden-Württemberg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Förderkriterien: Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und-Carsharing
vom: 20.05.2025
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.
Schlagwörter: E-Taxi E-Mietwagen E-Carsharing Kauf Leasing Transport Ladeinfrastrukturkosten Betriebskosten Unterhaltungskosten Klimaschutz CO2-Senkung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/e-taxis-carsharing.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ebene
- Land (Baden-Wuerttemberg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. +49 721 150-1676
elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/
Weiterführende Links
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