Programme · Land · Baden-Wuerttemberg
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Wenn Sie als innovatives kleines oder mittleres Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs Investitionen zur Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte planen, können Sie und Ihre zuständige Gemeinde einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.
Quellendatum: 13.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als innovatives kleines und mittleres Unternehmen im ländlichen Raum auf Ihrem Weg zur Technologieführerschaft.
Mit der Förderung können Sie Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen finanzieren.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten,
- für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten,
jedoch maximal EUR 400.000 je Vorhaben.
Wenn Sie ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie planen, kann der Zuschuss auf maximal EUR 500.000 pro Projekt erhöht werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe stellen Sie über die zuständige Gemeinde einen formlosen Antrag zur Aufnahme in das Programm an das jeweils zuständige Landratsamt und die Bearbeitungsstelle des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt, Aufnahmeanträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen. In der 2. Stufe und erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids durch die Gemeinde können Sie Ihren Antrag bei der L-Bank einreichen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Baden-Württemberg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (400.000 €, 500.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Kleinbetrieb investiert in neue Fertigungsanlage
Ein kleines Maschinenbauunternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs plant Investitionen in Gebäude und Anlagen, um ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt zu entwickeln und wirtschaftlich zu nutzen. Über die zuständige Gemeinde stellt es zunächst einen formlosen Antrag auf Aufnahme in das Programm beim Landratsamt und der Bearbeitungsstelle des Regierungspräsidiums. Bei Bewilligung kann der Zuschuss bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten betragen, jedoch höchstens 400.000 Euro.
Mittleres Unternehmen mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft
Ein mittleres Unternehmen mit Sitz in einer Gemeinde des ländlichen Raums plant ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids reicht es den Antrag bei der L-Bank ein. Der Zuschuss kann in diesem Fall auf höchstens 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden, für mittlere Unternehmen liegt die Förderquote sonst bei bis zu 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten.
Abgrenzung durch die Bagatellgrenze
Ein kleines Unternehmen im ländlichen Raum überlegt, ein Investitionsvorhaben mit geringem Volumen anzumelden. Da die Bagatellgrenze bei 200.000 Euro liegt, prüft es zunächst, ob die geplanten Gesamtinvestitionskosten diese Grenze erreichen, bevor es den formlosen Antrag über die Gemeinde stellt. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm trifft letztlich das zuständige Landratsamt gemeinsam mit der Bearbeitungsstelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und des EFRE-Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
- Sie bewerben sich um Aufnahme in das Förderprogramm über die Gemeinde, in der Sie das Investitionsvorhaben planen.
- Ihr Unternehmen führt mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung ein.
- Ihr Unternehmen hat wegen seiner Kompetenz und Innovationsfähigkeit das Potenzial zur Technologieführerschaft.
- Sie führen Ihr Vorhaben in einer Gemeinde des ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg durch.
- Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.
Antragsverfahren
Ausschreibung „Spitze auf dem Land – Technologieführer für Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28. Juli 2020.
Rechtsgrundlage
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg
Ausschreibung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 28. Juli 2020
Grundlage für die Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 9. Juli 2014, Az.:45-8435.00 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 7 vom 30. Juli 2014), ergänzt am 19. April 2016.
1 Grundsätzliches
Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage sind die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.
Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014–2020 bzw. 2021–2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene1).
2 Räumliche Abgrenzung
Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg.
3 Zuwendungsvoraussetzungen
Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist eine Bewerbung über die Gemeinde, in der das Investitionsvorhaben geplant ist.
Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen.
Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
4 Zuwendungsfähige Vorhaben
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen direkt oder indirekt dienen.
Die Förderung wird nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden.
Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen, müssen einen hinreichenden Beitrag zu den Zielen des EFRE-Programms sowie zu den EU-Querschnittszielen nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern leisten.
Auf die Förderausschlüsse nach Nr. 5.4 ELR wird verwiesen.
5 Höhe der Zuwendung
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20%, für mittlere Unternehmen bis zu 10% der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten.
Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt.
Bei deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt als Ausnahme nach Nr. 8.10 ELR erhöht werden.
6 Auswahlverfahren und Antragstellung
Bewerbungen für die Förderlinie können über die Gemeinde laufend vorgelegt werden.
Aufnahmeanträge sind formlos von der Gemeinde zu stellen. Folgendes ist beizufügen:
- Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens
- Selbstdarstellung des Unternehmens entsprechend der Anlage
- Formular zur Erhebung von geplanten Zielbeiträgen
- Projektbeschreibung (ELR-Formular Nr. 5) mit Kostenschätzung zum Investitionsvorhaben des Unternehmens
Für die Bewerbung notwendige Formulare bzw. Orientierungshilfen können auf der Internetseite http://www.efre-bw.de abgerufen werden.
Die Aufnahmeanträge sind von den Gemeinden jeweils dem Landratsamt und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen.
Das Landratsamt beurteilt den Aufnahmeantrag und das Projekt aus regionaler Sicht und leitet diese Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen an das Regierungspräsidium weiter.
Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die jeweils zum
28. Februar bzw. 31. August
vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein.
Der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss erarbeitet aus den vorliegenden Bewerbungen der Unternehmen einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Dabei werden folgende Auswahlkriterien angewendet:
- Qualität und Aussagekraft der Bewerbung
- Eigene vorhandene Produkte bzw. Dienstleistungen und deren Marktpotential
- Technologie- und Innovationspotential
- Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Das Ministerium entscheidet über die Aufnahme in die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des ELR. Die Förderung der aufgenommenen Projekte erfolgt nach Nr. 8.7.2 ELR.
Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der Haushaltsermächtigung nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt.
Die Laufzeit der Ausschreibung endet am 31. August 2027.
1) Bzgl. EFRE: VwV EFRE-Vorgaben und -Leitlinien – Förderhandbuch sowie VwV EFRE Zuwendungsverfahren Innovation und Energiewende – VEZIE 2014–2020 bzw. deren Nachfolgevorschriften
Schlagwörter: Infrastrukturförderung Wettbewerbsförderung Investitionsförderung Innovationsförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/elr-spitze-auf-dem-land.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 20 % (Zuschuss)
„für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
- Ebene
- Land (Baden-Wuerttemberg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Betriebliche Innovationen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Regierungspräsidium Baden-Württemberg
rp.baden-wuerttemberg.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.