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Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext nachhaltiger Mobilität

Sie planen die Mobilität vor Ort nachhaltig zu gestalten? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Erstellung qualifizierter Fachkonzepte für Verkehr und Klimaschutz. Erhalten Sie Zuschüsse für Radverkehrskonzepte, Klimamobilitätspläne oder Parkraummodelle.

Quellendatum: 17.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung erhalten, um qualifizierte Fachkonzepte für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei, Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich gezielt umzusetzen. Das Land möchte den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 55 % senken.

Diese Fachkonzepte bilden eine wichtige Grundlage für künftige Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Durch die Konzepte steigern Sie die Effizienz Ihrer Investitionen. Sie verbessern die Qualität Ihrer Verkehrsplanung und schaffen sichere Verkehrsnetze.

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität: 

Aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität

  • Fußverkehrskonzept
  • Fußgängerquerungskonzept
  • Radverkehrskonzept
  • Konzepte für Fahrradparken und Bike+Ride
  • Schulwegplan
  • Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
  • Dialogkonzepte für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
  • Fahrradparken und Bike+Ride
  • Parkraumkonzept inkl. digitaler Parkraumkontrolle

Multimodalität

  • Integrierte Mobilitätskonzepte beim Wohnungsbau, Bauen und Umbau im Bestand und in der Quartiersentwicklung
  • Carsharing
  • Mobilstationen

Mobilitäts- und Infrastrukturplanung

  • Klimamobilitätsplan
  • Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
  • Emissionsarmer Stadtteil, inklusive Dialogprozesse
  • Ladeinfrastrukturkonzept
  • City-Logistik Konzepte
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement in Gewerbegebieten: Gewerbegebietskonzept

Öffentliche und vernetzte Mobilität

  • Konzepte zur Einführung von Diensten des vernetzten Fahrens insbesondere zur Busbeschleunigung
  • Konzepte zum autonomen Fahren im Öffentlichen Verkehr
  • Mobilitätspass

Die jeweiligen Anforderungen für einzelne Bereiche entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Kommune erstellt Radverkehrskonzept

Eine Gemeinde in Baden-Württemberg beantragt einen Zuschuss zur Erstellung eines Radverkehrskonzepts. Sie richtet ihre Verkehrsplanung strategisch aus, definiert Ziele und Budgets und beteiligt die Öffentlichkeit am Prozess. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Verband plant Klimamobilitätsplan für Region

Ein Verband beantragt Fördermittel für einen Klimamobilitätsplan, der als Grundlage für spätere Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz dienen soll. Er plant bereits bei der Antragstellung die spätere Überprüfung der Maßnahmenwirkung ein und prüft, wie Mobilitätsdaten über die Plattform MobiData BW verfügbar gemacht werden können.

Kommune entwickelt Konzept für Ortsmitte

Eine Kommune in der Region Stuttgart beantragt Mittel für ein Dialogkonzept zur Neugestaltung einer verkehrsberuhigten Ortsmitte. Sie informiert die Öffentlichkeit über das Vorhaben und bindet Bürgerinnen und Bürger in die Planung ein.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Ihr Vorhaben gefördert werden kann, müssen Sie hohe qualitative Standards erfüllen:

  • Sie richten Ihre Verkehrsplanung strategisch aus und definieren Ziele sowie Budgets.
  • Sie beteiligen die Öffentlichkeit und informieren über Ihre Vorhaben.
  • Sie planen bereits bei der Antragstellung die spätere Überprüfung der Maßnahmenwirkung ein.
  • Sie prüfen, wie Sie Mobilitätsdaten über die Plattform MobiData BW® (siehe weiterführende Links) verfügbar machen können.

Beachten Sie, dass für reine Datenerhebungen reduzierte Anforderungen gelten. Hier müssen Sie vor allem die Datenverfügbarkeit und das Fachangebot nachweisen.

Ablauf

Das Verfahren zur Erlangung der Förderung gliedert sich in folgende Schritte:

  • Sie informieren sich über die aktuellen Fördergrundsätze und Qualitätsstandards des Ministeriums.
  • Sie holen ein qualifiziertes Angebot bei einem Fachbüro oder einem Dienstleister ein.
  • Sie erstellen die notwendigen Unterlagen wie Übersichtspläne und Beteiligungskonzepte.
  • Sie reichen Ihren schriftlichen Förderantrag beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium ein.
  • Das Regierungspräsidium prüft Ihren Antrag als zuständige Bewilligungsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Zuwendungsbescheid.

Hinweise zum Verfahren

Es gibt keine Fristen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Unterlagen

Bitte reichen Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen ein:

  • Legen Sie ein aussagekräftiges Angebot eines Fachbüros oder eines öffentlichen Akteurs bei.
  • Listen Sie die zu beauftragenden Leistungen und die Kosten detailliert auf.
  • Fügen Sie Übersichtspläne in einem geeigneten Maßstab bei.
  • Beschreiben Sie die Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die begleitende Kommunikation.
  • Integrieren Sie bereits im Antrag ein Arbeitspaket zum Evaluationskonzept für die spätere Umsetzung.

Rechtsgrundlage

Grundsätze zur Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext der Förderung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg
Stand: April 2026
Ministerium für Verkehr Baden Württemberg

Weblink zu den Grundsätzen (PDF, barrierefrei)

Schlagwörter: Radverkehrsplan Klimamobilitätsplan Parkraumkonzept Schulwegplan Fußverkehrskonzept Mobilitätsstationen Verkehrsmodell Ladeinfrastruktur Ortsmitten Modal-Split-Erhebung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/fachkonzepte-nachhaltige-mobilitaet.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Mobilität
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Regierungspräsidien Baden-Württemberg
rp.baden-wuerttemberg.de

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