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Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg
Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ einen Zuschuss beantragen.
Quellendatum: 31.10.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Baden-Württemberg fördert anerkannte Träger für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Sie erhalten eine Förderung für die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben, insbesondere
- das Taschengeld und die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge,
- die Sach- und Verwaltungsausgaben des Trägers für die Durchführung des FÖJ sowie
- die pädagogische Begleitung, soweit diese nicht durch Bundesmittel gedeckt ist.
Die Landesförderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Baden-Württemberg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Anerkannter Träger führt FÖJ-Programm durch
Ein anerkannter FÖJ-Träger in Baden-Württemberg beantragt einen Zuschuss zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres. Gefördert werden die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben wie Taschengeld sowie Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge. Die Landesförderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat.
Verband deckt Sach- und Verwaltungsausgaben ab
Ein Verband, der als FÖJ-Träger anerkannt ist, beantragt einen Zuschuss für die Sach- und Verwaltungsausgaben, die ihm bei der Durchführung des FÖJ entstehen. Auch die pädagogische Begleitung der Freiwilligen ist förderfähig, soweit sie nicht durch Bundesmittel gedeckt ist. Über die Bewilligung und die genaue Höhe der Festbetragsfinanzierung entscheidet die zuständige Stelle.
Bildungseinrichtung finanziert Betreuung der Freiwilligen
Eine Bildungseinrichtung mit FÖJ-Trägeranerkennung beantragt Mittel für die pädagogische Begleitung ihrer Freiwilligen, soweit diese nicht bereits durch Bundesmittel finanziert wird. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Ablauf
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie elektronisch beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Für die Antragstellung sind die vom Land für den jeweiligen Förderjahrgang zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Hinweise zum Verfahren
Der Antrag ist bis spätestens 1. März für den im selben Jahr beginnenden Förderzeitraum zu stellen.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres
vom: 22.06.2023
gültig seit: 27.07.2023
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
? Az.: UM23-8802-78/3/6 ?
Schlagwörter: FÖJ freiwilliges ökologisches Jahr bürgerliches Engagement Praxis praktischer Teil Fachhochschulreife Umwelt Umweltschutz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/freiwilliges-oekologisches-jahr.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ebene
- Land (Baden-Wuerttemberg)
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales; Umwelt- und Naturschutz
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen; Berufsvorbereitung
- Gesundheit und Soziales
- Bürgerschaftliches Engagement
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Tel. +49 711 126-0
Fax +49 711 126-2881
poststelle@um.bwl.de
um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Weiterführende Links
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