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Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Quellendatum: 20.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 70 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Baden-Württemberg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte).

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte. Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Gefördert werden:

  • Neubauten,
  • Umbauten oder Erweiterungen,
  • Sanierung von Gebäuden.

Zusätzlich können Sie Zuschüsse für die Ausstattung Ihrer Einrichtung erhalten. Dies umfasst zum Beispiel Mobiliar sowie Spiel- und Sportgeräte für den Innen- und Außenbereich.

Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Da der Fördersatz maximal 70 % beträgt, müssen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 7.142,86 EUR erreichen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Gemeinde baut Grundschule zur Ganztagsschule aus

Eine Gemeinde in Baden-Württemberg beantragt Fördermittel für den Umbau ihrer Ganztagsgrundschule, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Gefördert wird ein Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, der Eigenanteil von mindestens 30 % ist gesichert. Ziel ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern.

Freier Träger richtet Hort neu aus

Ein freier Träger einer Tageseinrichtung (Hort) in Baden-Württemberg beantragt Zuschüsse für die Ausstattung seiner Räume mit Mobiliar und Spielgeräten für den Außenbereich. Voraussetzung ist unter anderem eine gültige Betriebserlaubnis. Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein.

Schulverband saniert Gebäude für Ganztagsangebot

Ein Schulverband in Baden-Württemberg beantragt Mittel für die Sanierung eines Gebäudes, um schulnahe Betreuungsangebote qualitativ auszubauen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen, die Sanierung muss die Qualität oder Kapazität des Angebots verbessern. Als Eigentümer des Grundstücks erfüllt der Verband die Voraussetzung für Baumaßnahmen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie haben mit der Maßnahme frühestens am 12.10.2021 begonnen. Dies gilt auch für selbstständige Abschnitte eines vor diesem Datum begonnenen Vorhabens.
  • Die Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen.
  • Ihre Kofinanzierung (Eigenanteil) von mindestens 30 % ist gesichert.
  • Das Angebot umfasst Kinder im Grundschulalter (Schuleintritt bis Ende 4. Klasse).
  • Es liegt eine Betriebserlaubnis oder eine gesetzliche Schulaufsicht vor.
  • Bei Baumaßnahmen: Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
  • Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
  • Betriebskosten.
  • Umsatzsteuerbeträge, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.

Ablauf

Sie beantragen die Förderung in folgendem Verfahren:

  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag digital beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
  • Das Regierungspräsidium prüft Ihren Antrag nach dem Datum des Posteingangsstempels (Prioritätsprinzip).
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
  • Die Auszahlung erfolgt in Tranchen. In der Regel erhalten Sie 40 % nach Bestandskraft des Bescheids. Weitere 40 % folgen nach einem Jahr. Die restlichen 20 % erhalten Sie nach der Prüfung des Verwendungsnachweises.
  • Sie müssen die Maßnahme bis spätestens 31.08.2029 vollständig abschließen.
  • Sie reichen den Nachweis über die Mittelverwendung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss ein.

Hinweise zum Verfahren

Anträge können bis zum 30.06.2028 gestellt werden.

Spätester Projektabschluss ist der 31.08.2029.

Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Begründung.
  • Nachweise über messbare Ziele (zum Beispiel eine Bedarfserhebung).
  • Detaillierter Zeitplan mit Angaben zu Beginn, Ende und Mittelabfluss.
  • Kostenschätzung oder Kostenvoranschlag nach den Kategorien der Richtlinie.
  • Lageplan sowie Bauplan mit Baubeschreibung (bei Baumaßnahmen).
  • Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung inklusive des Eigenanteils.
  • Erklärung zur Einhaltung der Vergabevorschriften (ANBest-P oder ANBest-K).
  • Bei Tageseinrichtungen: Kopie der gültigen Betriebserlaubnis.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2

Weblink zur Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 22.03.2024
geändert am: 04.02.2026
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Az.: KM53-6503-39/5/11

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Schlagwörter: Ganztagsbetreuung Grundschule Hortförderung Betreuungsausbau Ganztagsförderung Kinderbetreuung Investition Ganztagsschule Betreuungsangebot Ganztagsausbau Investitionsprogramm Ganztag Ganztagsfinanzhilfe

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/ganztag-investitionsprogramm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 70 % (Zuschuss)

„Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsstrukturen und Träger
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Regierungspräsidium Baden-Württemberg
rp.baden-wuerttemberg.de

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