Programme · Land · Baden-Wuerttemberg
InnoGrowth BW
Quellendatum: 23.11.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Baden-Württemberg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
InnoGrowth BW
Ziel und Gegenstand
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen von Beteiligungsgesellschaften und privaten Investierenden in innovative Start-ups und junge, wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen.
Gefördert werden Investitionen oder Betriebsmittel inklusive Akquisitionen sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen.
Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen zu stärken.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Start-ups oder mittelständische Unternehmen
- mit einem Gruppenumsatz von maximal EUR 75 Millionen und
- mit Sitz, Hauptverwaltung, Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Baden-Württemberg.
Investoren müssen für das Programm bei der L-Bank akkreditiert sein.
Voraussetzungen
Das Start-up oder mittelständische Unternehmen verfügt über ein innovatives (zum Beispiel ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodell.
Investoren müssen Erfahrungen im Venture-Capital-Umfeld mit sich bringen und weisen sowohl geordnete wirtschaftliche Verhältnisse als auch einen erfolgreichen sogenannten Track-Record vor.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO),
- Finanzierung von Vorhaben, die gegen die Ausschlussliste der KfW in der jeweils aktuellen Fassung verstoßen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Beteiligung oder beteiligungsähnliche Finanzierung durch ausgewählte Intermediäre.
Der Finanzierungsanteil der L-Bank beträgt 70 Prozent der Beteiligung, jedoch mindestens EUR 280.000 und höchstens EUR 5,25 Millionen je Investor.
Die Höhe der Beteiligung beträgt für Start-ups oder mittelständische Unternehmen mindestens EUR 400.000 und höchstens EUR 7,5 Millionen je Unternehmen, vorzugsweise über mehrere Finanzierungsrunden.
Antragsverfahren
Um als Investor für das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW akkreditiert zu werden, nehmen Interessenten ausschließlich per E-Mail Kontakt auf mit der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
Start-ups und mittelständische Unternehmen sprechen ihre Investoren auf das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW an und verhandeln die Art und Höhe der Finanzierung.
Im Anschluss muss der gemeinsamer Finanzierungsfall gegebenenfalls in einem Expertengremium vorgestellt werden.
Danach wird der Antrag vom Investor bei der L-Bank eingereicht. Der Vertragsabschluss kommt zwischen dem Unternehmen und dem Investor zustande.
Quelle
Informationen der L-Bank, Stand November 2023; Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2023.
Schlagwörter: Start-up mittelständische Unternehmen Betriebsmittel Investitionen innovatives Geschäftsmodell Business Angel Beteiligungsgesellschaft Intermediäre
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/innogrowth-bw.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Land (Baden-Wuerttemberg)
- Förderart
- Beteiligung
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Betriebliche Innovationen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Tel. 0711 1220
Fax 0711 1222674
igbw@l-bank.de
www.l-bank.de/
Weiterführende Links
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