Programme · Land · Baden-Wuerttemberg

Förderung Klimaschutz-Plus

Quellendatum: 10.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtliche Voraussetzungen

A

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen Teil 1 ? Gebäudesanierung
(VwV Klimaschutz-Plus Teil 1)
vom: 15.07.2025
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
? Az.: UM22-4500-158/4/ „

Weblink zur Verwaltungsvorschrift (externer Link)

Schlagwörter: Energieeffizienz Nachhaltigkeit Erneuerbare Energien Schulgebäude Energiemanagement Bauen Sanieren BEM

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/klimaschutz-plus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Beratung und Schulung; Öffentliche Infrastruktur
Infrastruktur
Energie und Umwelt

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. +49 721 150-0
Fax +49 721 150-1001
info@l-bank.de
www.l-bank.de/

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