Programme · Land · Baden-Wuerttemberg

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Quellendatum: 10.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Antragsverfahren

Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.

Rechtsgrundlage

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Ziel und Gegenstand

Die L-Bank bietet auf Grundlage des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum. Besteht zusätzlicher Finanzierungbedarf, kann die L-Bank ein Ergänzungsdarlehen ausreichen.

Mitfinanziert werden der Neubau von

  • klimafreundlichen Mietwohnungen,
  • klimafreundlichen Mietwohnungen mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Voraussetzungen

Das Bauvorhaben erfüllt die Anforderungen an ein klimafreundliches Wohngebäude gemäß dem aktuellen KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude.

Der Antragsteller muss einen Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten erbringen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.

Das Vorhaben muss die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Aufträge ab einem Kreditbetrag in Höhe von EUR 700.000 dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden. Soweit möglich, sind dazu mindestens 3 Angebote einzuholen.

Es muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ www.energie-effizienz-experten.de eingebunden werden.

Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ müssen ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbezogen werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften sowie Einliegerwohnungen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bei klimafreundlichen Wohngebäuden bis zu EUR 100.000 je Wohneinheit
  • bei klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Baubeginn unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg zu richten.

Quelle

Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024. 

Schlagwörter: CO2-Reduzierung Erneuerbare Energie Neubau Mietwohnraum klimafreundlich Emissionen Klima Klimaschutz BEG WG KFN

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/mietwohnung-neubau.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. 0721 1503875
Fax 0711 1503829
mietwohnungsbau@l-bank.de
www.l-bank.de/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten