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Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen
Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 10.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die L-Bank unterstützt Sie als Wohnungsunternehmen oder Kommune beim Bau von Kindertagesstätten oder von Mietwohnungen für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten:
- Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum,
- Neubau von barrierearmen Mietwohnraum,
- Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen sowie
- Neubau von Kindertagesstätten.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit beziehungsweise
- bis zu EUR 25.000 je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die L-Bank.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Baden-Württemberg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Wohnungsunternehmen baut energieeffiziente Mietwohnungen
Ein Wohnungsunternehmen in Karlsruhe plant den Neubau von Mietwohnungen, die die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes übertreffen. Die Wohnungen sollen überwiegend an Familien mit Kindern vermietet werden. Das Unternehmen beantragt vor Baubeginn bei der L-Bank ein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Gemeinde errichtet Kindertagesstätte
Eine Gemeinde in Baden-Württemberg plant den Neubau einer Kindertagesstätte. Sie beantragt bei der L-Bank ein Darlehen von bis zu 25.000 Euro je Betreuungsplatz. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Wohnungsgenossenschaft schafft barrierearmen Wohnraum für Seniorinnen
Eine Wohnungsgenossenschaft in Freiburg plant Mietwohnungen für Seniorinnen und Senioren, die barrierearm gestaltet werden, etwa beim Zugang zum Gebäude und bei den Sanitärräumen. Damit werden mindestens zwei der geforderten Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet. Für dieses Vorhaben beantragt die Genossenschaft ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank, wobei der Förderschwerpunkt „barrierearmer Wohnraum“ nicht parallel mit anderen Schwerpunkten für dasselbe Vorhaben genutzt werden kann.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Gemeinden,
- Kreise,
- Gemeindeverbände,
- sonstige Körperschaften und
- Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten.
- Im Förderschwerpunkt „energieeffizienter Wohnraum“ muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen. Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen.
- Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.
- Im Förderschwerpunkt „barrierearmer Wohnraum“ müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein:
- Zugang zum Gebäude,
- Aufzug,
- Zugang zu den Wohnungen,
- Raumgeometrie der Wohnungen,
- Sanitärräume,
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation.
- Sie können die einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben nicht parallel in Anspruch nehmen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.
Antragsverfahren
Merkblatt der L-Bank vom 1. Januar 2024.
Rechtsgrundlage
Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Leben & Wohnen
Merkblatt (Stand: 01.01.2024)
Die L-Bank fördert im Rahmen des Förderprogramms Leben & Wohnen den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Die Wohnungen sollen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren vermietet werden. Eine Miet- oder Belegungsbindung ist nicht vorgesehen.
1. Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investoren, die Mietwohnraum schaffen. Hierbei kann es sich zum Beispiel handeln um:
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
2. Was wird gefördert?
Die L-Bank fördert den Neubau von Mietwohngebäuden und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Gemäß den Zielsetzungen des Programms gibt es verschiedene Förderschwerpunkte:
- Neubau von energieeffizientem Wohnraum
- Neubau von barrierearmen Wohnraum
- Neubau von betreutem Wohnraum
- Neubau von Kindertagesstätten
Eine parallele Inanspruchnahme der einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben (Kumulierung) ist ausgeschlossen. Nicht gefördert werden einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen.
2.1 Neubau von energieeffizientem Wohnraum
Für die Förderung von Neubaumaßnahmen sind die energetischen Anforderungen des GEG einzuhalten oder ein besserer Energiestandard wird erreicht. Dies ist bei Antragstellung durch einen zertifizierten Experten zu bestätigen.
2.2 Neubau von barrierearmen Wohnraum
Gefördert werden Mietwohnungen, bei denen mindestens zwei der unten genannten Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestaltet sind:
- Zugang zum Gebäude
- Aufzug
- Zugang zu den Wohnungen
- Raumgeometrie der Wohnungen
- Sanitärräume
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation
Als Nachweis genügt eine formlose Bestätigung des bauleitenden Architekten1).
2.3 Neubau von betreutem Wohnraum
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen. Hinsichtlich der Betreuung werden keine bestimmten Anforderungen gestellt.
2.4 Neubau von Kindertagesstätten
Gefördert wird der Neubau von Kindertagesstätten
3. Welche Fördervoraussetzungen gelten?
3.1 Beginn des Vorhabens
Grundsätzlich gilt der Beginn der Bauarbeiten oder der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrag als Vorhabensbeginn. Die Vergabe von Planungs- und Projektierungsaufträge sind davon ausgenommen.
3.2 Energiestandard
Das geförderte Vorhaben muss mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.
3.3 Förderfähige Kosten
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten und Restkosten (zum Beispiel Grundstücks-, Bau- und Erschließungskosten).
4. Wie wird gefördert?
4.1 Art der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens über die L-Bank
4.2 Höhe der Förderung
Der Höchstbetrag beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise bis zu 25.000 Euro je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte.
4.3 Tilgung
Das Darlehen ist mit mindestens 1% pro Jahr zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf eines tilgungsfreien Jahres monatlich in gleichbleibenden Annuitäten.
4.4 Sollzinsbindung und -verbilligung
Die Sollzinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. In diesem Zeitraum erfolgt eine Verbilligung des Sollzinssatzes in Höhe von 50 Basispunkten.
4.5 Bereitstellungszinsen
Die Bereitstellungszinsen betragen 1,8 Prozent pro Jahr und werden ab dem 13. Monat fällig.
4.6 zusätzlicher Finanzierungsbedarf
Zusätzlich können Sie ein Ergänzungsdarlehen erhalten, sofern weiterer Finanzierungsbedarf besteht.
5. Kombination mit anderen Förderprogrammen
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen.
6. Wie wird der Kredit beantragt?
Die Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Leben & Wohnen muss schriftlich bei der L Bank beantragt werden. Hierzu steht der entsprechende Antrags-vordruck 9031 mit Anlagen zur Verfügung. Unter www.l-bank.de finden Sie den Vordruck als PDF-Datei. Im Antragsvordruck finden Sie auch eine Aufstellung, welche Unterlagen Sie außerdem einreichen müssen.
7. Ansprechpartner
Weitere Informationen erhalten Sie bei der L-Bank unter der Telefonnummer 0721 150-3875 oder unter www.l-bank.de/wohnen.
1) Soweit aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, steht ein Begriff wie „Investor“, „Ansprechpartner“ oder „Archtekt“ jeweils für Singular und Plural und wird geschlechtsneutral verwendet und schließt jegliche Geschlechtsform ein.
Schlagwörter: Energieeinsparung Wohnungsnot Wohnraummangel einkommensschwach Ehepaare Familien Kinder Senioren bezahlbarer Wohnraum barrierearm energieeffizient Kindertagesstätte betreues Wohnen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/mietwohnungsfinanzierung-l-bank-leben-wohnen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Baden-Wuerttemberg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. 0721 1503875
Fax 0711 1503829
mietwohnungsbau@l-bank.de
www.l-bank.de/
Weiterführende Links
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