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Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung
Quellendatum: 26.05.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Baden-Württemberg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Antragsverfahren
Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.
Rechtsgrundlage
Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Modernisierung
Ziel und Gegenstand
In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die L-Bank zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen gemäß den Programmen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) der KfW an.
Ziel ist es, die CO2-Bilanz bereits bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand zu vermindern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personengesellschaften und Privatpersonen, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm umbauen wollen.
Voraussetzungen
Es muss sich um Modernisierungsmaßnahmen handeln. Hierzu gehören insbesondere
- energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 oder besser,
- Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie
- Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, beispielsweise Wege zu Gebäuden oder Überwindung von Treppen und Stufen.
Die Bedingungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) sind zu erfüllen.
Es muss sich um mehrere Wohnungen handeln.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Das Finanzierungsvolumen muss mindestens EUR 200.000 betragen.
Informationen zu den aktuellen Konditionen erteilt die L-Bank auf Anfrage.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.
Quelle
Informationen der L-Bank, Stand Januar 2024.
Schlagwörter: Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Darlehen Mietwohngebäude barrierefrei
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/mietwohnungsfinanzierung-l-bank-modernisierung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Baden-Wuerttemberg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. 0721 1503875
Fax 0721 1503829
mietwohnungsbau@l-bank.de
www.l-bank.de/
Weiterführende Links
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