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Förderung im Rahmen des Programms „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 (VwV EFRE – Wasserstoff 2021–2027)“

Wenn Sie ein Demonstrationsprojekt zum Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer räumlich fest abgegrenzten Region planen oder wissenschaftlich begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 16.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie beim Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen.

Das Förderprogramm ist in 2 Teilbereiche untergliedert.

Im Teilbereich A „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“ bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung beziehungsweise Beschaffung einer für den Betrieb der Modellregion ausreichenden Menge von Wasserstoff,
  • Errichtung und Erprobung von Speicher- beziehungsweise Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff,
  • Nutzung beziehungsweise Anwendung des produzierten oder beschafften grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie industrielle Anwendungen, Mobilitätsanwendungen, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden und Quartieren, unabhängige Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen,
  • nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung durch Sichtbarkeit der Modellregion,
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes.

Im Teilbereich B bekommen Sie die Förderung, wenn Sie ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleiten und untersuchen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 % und … (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 % und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände),
  • Vereine und Stiftungen,
  • Unternehmen.

Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist möglich.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie errichten die Modellregion Grüner Wasserstoff mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg und setzen sie dort um.
  • Sie decken mit dem Vorhaben die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette in der Modellregion ab.
  • Die Erzeugung des Wasserstoffs, auch des zu beschaffenden, muss grundsätzlich zu 100 % durch erneuerbare Energien geschehen (sogenannter „grüner Wasserstoff“).
  • Wenn Sie innovative Speicher- und Transportmöglichkeiten einsetzen, müssen Sie die zu erwartenden CO2-Emissionen im Vergleich zu konventionellen Technologien/Anwendungen bilanzieren.
  • Wenn Sie Wasserstofftankstellen errichten, muss dies mit der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) abgestimmt sein.
  • Innerhalb der Modellregion demonstrieren Sie in einem integrierten Ansatz, wie verschiedene Anwendungen sinnvoll miteinander kombiniert und Synergien erzeugt werden können.
  • In der wissenschaftlichen Begleitforschung setzten Sie sich mit übergeordneten Fragestellungen auseinander, setzen die einzelnen Teile der Modellregion systemisch in Beziehung und stellen die Ergebnisse der Modellregion in einen übergreifenden Rahmen.
  • Konsortialpartnerinnen und -partner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Privatpersonen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht Folge geleistet haben.

Antragsverfahren

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 5. Februar 2021; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 19. Januar 2022; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand Dezember 2023.

Ablauf

Ihre Projektskizzen und Anträge können Sie nur im Rahmen von Förderaufrufen einreichen, die im Internet veröffentlicht werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag im 1. Schritt zum jeweiligen Stichtag bei der L-Bank ein. Bevor Sie Ihre Projektskizze einreichen, wird Ihnen empfohlen, mit dem Projektträger Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Die Auswahl der erfolgreichen Skizzen des Demonstrationsvorhabens und des Begleitforschungsprojekts erfolgt durch eine Jury gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Danach können Sie in der 2. Stufe Förderanträge stellen.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Förderung einer Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027
(VwV EFRE ? Wasserstoff 2021 – 2027)
vom: 05.02.2021
zuletzt geändert am: 18.09.2025
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
? Az.: 0123-21/27-201 ?

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Schlagwörter: Wasserstofftankstelle Speicher Demonstrationsprojekt Forschungsprojekt Erneuerbare Energien Wertschöpfungskette Mobilität Stromversorgung Verbundvorhaben

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/modellregion-gruener-wasserstoff.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 100 % je nach Antragsteller und Vorhaben; Staffel nicht beziffert.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Infrastruktur; Mobilität
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Forschung und Innovation; Öffentliche Infrastruktur
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Infrastruktur
Energie und Umwelt

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. +49 721 150-0
Fax +49 721 150-1001
info@l-bank.de
www.l-bank.de/

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