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Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)

Sie möchten Ihren Wald nachhaltig pflegen oder umbauen? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.

Auf der Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (siehe weiterführende Links) erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Betreuungs- und Fördermöglichkeiten.

Die unteren Forstbehörden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Wald beratend zur Verfügung.

Quellendatum: 09.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Waldbesitzer plant naturnahen Waldumbau

Ein privater Waldbesitzer in der Region Schwarzwald möchte seine Fichtenbestände in einen naturnahen Mischwald umbauen. Er beantragt beim Land Baden-Württemberg einen Zuschuss zur Nachhaltigen Waldwirtschaft. Die zuständige untere Forstbehörde berät ihn zu den Fördermöglichkeiten.

Kommune lässt Fläche wiederaufforsten

Eine Gemeinde in Baden-Württemberg will eine gemeindeeigene Fläche neu aufforsten. Sie stellt einen Antrag auf Zuschuss zur Erstaufforstung im Rahmen der Nachhaltigen Waldwirtschaft. Für Fragen zur Umsetzung wendet sie sich an die untere Forstbehörde.

Waldbesitzervereinigung unterstützt Mitgliedsbetriebe

Eine Waldbesitzervereinigung in Baden-Württemberg begleitet ihre Mitglieder bei der naturnahen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen. Sie informiert die beteiligten Waldbesitzer über die Zuschussmöglichkeiten der Nachhaltigen Waldwirtschaft. Die einzelnen Waldbesitzer stellen die Förderanträge jeweils selbst bei der zuständigen Forstbehörde.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)
vom: 13.07.2020
Geändert am: 15.06.2023 (GABl. 2023, S. 284)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
? Az.: 52-8678.01 „

Für die Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige untere Forstbehörde.

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Schlagwörter: Forstwirtschaft forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Erstaufforstung Infrastruktur naturnahe Waldbewirtschaftung Vertragsnaturschutz Extremwetterereignis Holzernte

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/nachhaltige-waldwirtschaft-nww-866548.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Forstwirtschaft
Umwelt- und Naturschutz
Naturschutz und Landschaftspflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige untere Forstbehörde in Baden-Württemberg
www.landesforstverwaltung-bw.de/landesforstve...

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