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Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
Sie möchten Ihren Wald nachhaltig pflegen oder umbauen? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.
Auf der Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (siehe weiterführende Links) erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Betreuungs- und Fördermöglichkeiten.
Die unteren Forstbehörden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Wald beratend zur Verfügung.
Quellendatum: 09.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: Baden-Württemberg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Waldbesitzer plant naturnahen Waldumbau
Ein privater Waldbesitzer in der Region Schwarzwald möchte seine Fichtenbestände in einen naturnahen Mischwald umbauen. Er beantragt beim Land Baden-Württemberg einen Zuschuss zur Nachhaltigen Waldwirtschaft. Die zuständige untere Forstbehörde berät ihn zu den Fördermöglichkeiten.
Kommune lässt Fläche wiederaufforsten
Eine Gemeinde in Baden-Württemberg will eine gemeindeeigene Fläche neu aufforsten. Sie stellt einen Antrag auf Zuschuss zur Erstaufforstung im Rahmen der Nachhaltigen Waldwirtschaft. Für Fragen zur Umsetzung wendet sie sich an die untere Forstbehörde.
Waldbesitzervereinigung unterstützt Mitgliedsbetriebe
Eine Waldbesitzervereinigung in Baden-Württemberg begleitet ihre Mitglieder bei der naturnahen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen. Sie informiert die beteiligten Waldbesitzer über die Zuschussmöglichkeiten der Nachhaltigen Waldwirtschaft. Die einzelnen Waldbesitzer stellen die Förderanträge jeweils selbst bei der zuständigen Forstbehörde.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)
vom: 13.07.2020
Geändert am: 15.06.2023 (GABl. 2023, S. 284)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
? Az.: 52-8678.01 „
Für die Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige untere Forstbehörde.
Schlagwörter: Forstwirtschaft forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Erstaufforstung Infrastruktur naturnahe Waldbewirtschaftung Vertragsnaturschutz Extremwetterereignis Holzernte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/nachhaltige-waldwirtschaft-nww-866548.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
- Ebene
- Land (Baden-Wuerttemberg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Forstwirtschaft
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige untere Forstbehörde in Baden-Württemberg
www.landesforstverwaltung-bw.de/landesforstve...
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.