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Regionales Übergangsmanagement (RÜM)

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft planen, in einer Modellregion regionale Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf zu koordinieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in einem Reformkonzept die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements (RÜM).

Zu den Inhalten und Aufgaben Ihres RÜM gehören

  • die Moderation und Abstimmung der regionalen Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf sowie
  • die regionale Steuerung der Neugestaltung in den beteiligten Stadt- und Landkreisen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Personalausgaben, jedoch maximal 42.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle für die Steuerung des regionalen Übergangsmanagements (bei Teilzeit anteilig)

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Beteiligung einer Region an dem Reformvorhaben setzt einen Gremienbeschluss des Schulträgers voraus, den Bildungsgang AVdual an mindestens einer beruflichen Schule einzuführen, sowie einen Gremienbeschluss des Stadt- beziehungsweise Landkreises, das regionale Übergansmanagement zu übernehmen.
  • Zu den Aufgaben des RÜM zählen unter anderem:
    • Ermittlung der Bedarfe und Abgleich mit den vorhandenen Maßnahmen,
    • Vernetzung der relevanten Akteure mit dem Ziel, eine Verantwortungsgemeinschaft für die Kommune/den Landkreis aufzubauen
    • Schaffung von Transparenz und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich,
    • Einrichtung und Leitung einer regionalen Steuerungsgruppe,
    • Steuerung des regionalen Gesamtprozesses.
  • Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem
    • ein schlüssiges Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf,
    • Angaben zu Stellenumfang, Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals sowie
    • einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027, vorlegen.

Hinweise zum Verfahren

Anträge waren bis zum 13.06.2025 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat Berufliche Ausbildung, einzureichen.

Rechtsgrundlage

Merkblatt „Förderung regionales Übergangsmanagement (RÜM)“
vom: 10.04.2025
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg

Weblink zum Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Weiterbildung Ausbildung Schule Berufseinstieg

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/regionales-uebergangsmanagement-ruem.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsstrukturen und Träger

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 123-0
poststelle@wm.bwl.de
wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

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