Programme · Land · Baden-Wuerttemberg

Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind

Wenn Sie als Familie mit Kind ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg bauen oder kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die L-Bank Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privathaushalt mit Kind bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum.

Sie bekommen die Förderung für den Neubau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Sie erhalten die Förderung als langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens (Bruttodarlehensbetrag) liegt normalerweise zwischen 15.000 EUR und 100.000 EUR. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (Ehepaare, Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerin und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes). (Satz aus dem Programmtext)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Familie baut Eigenheim mit minderjährigem Kind

Ein Ehepaar mit einem minderjährigen Kind plant den Neubau eines Hauses in Baden-Württemberg. Die Familie stellt vor Beginn des Vorhabens bei ihrer Hausbank den Antrag auf ein zinsvergünstigtes Darlehen. Der Bruttodarlehensbetrag liegt normalerweise zwischen 15.000 EUR und 100.000 EUR, damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden.

Alleinerziehende kauft Eigentumswohnung

Eine Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind möchte eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg kaufen und dort ihren Erstwohnsitz anmelden. Die Summe ihrer positiven Einkünfte darf 100.000 EUR nicht überschreiten. Sie beantragt das Darlehen vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl, das den Antrag an die L-Bank weiterleitet.

Ferienhaus bleibt von der Förderung ausgeschlossen

Eine Familie mit minderjährigem Kind überlegt, statt eines selbst genutzten Eigenheims ein Ferienhaus in Baden-Württemberg zu erwerben. Der Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und Zweitwohnsitzen wird jedoch nicht gefördert. Die Förderung setzt voraus, dass die Antragstellenden ihren Erstwohnsitz im geförderten Wohnobjekt anmelden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (Ehepaare, Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerin und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes). Die Summe der positiven Einkünfte darf 200.000 EUR, bei Alleinerziehenden 100.000 EUR nicht überschreiten.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen sowie mit nationalem Recht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein.
  • Als Antragstellende müssen Sie Ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Wohnobjekt anmelden.
  • Ihr Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren und noch minderjährig sein.
  • Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, den Sie als Antragstellende selbst nutzen. Überlassen Sie die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne von Paragraf 15 Abgabenordnung, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.

Nicht gefördert werden

  • der Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen beziehungsweise von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen,
  • die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel,
  • Umschuldungen und
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der L-Bank: Wohnen mit Kind
Stand: 27.03.2025

Weblink zum Merkblatt (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Darlehen Familie familienfreundlich

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/wohnen-mit-kind.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Wohnungsbau und Modernisierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Kinder, Jugendliche und Familien
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Tel. +49 711 122-2288
wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
www.l-bank.de/

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