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Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg

Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume.

Liegt Ihre Kommune, öffentliche Einrichtung, Ihr Unternehmen oder Ihr Verein innerhalb eines Naturparks in Baden-Württemberg und haben Sie eine Projektidee, die zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch die Naturparkförderung bezuschusst werden. Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln.

Quellendatum: 16.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Ziel der Förderung ist:

  • der Erhalt der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Wiederherstellung von Natur, Landschaft und Kultur in den Naturparken,
  • die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus,
  • die Entwicklung des ländlichen Raums,
  • die Stärkung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt,
  • und die Unterstützung der Maßnahmenträger bei ihren Aufgaben.

Die Mittel stammen von der Europäischen Union, dem Land Baden-Württemberg sowie aus Lotteriemitteln der Glücksspirale. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.

Gefördert werden Maßnahmen, die den Zielsetzungen des jeweiligen Naturparks und insbesondere den Naturparkplänen entsprechen und denen rechtlich keine Bedenken entgegenstehen.
Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung des Erholungswertes. Hierzu gehören:

  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, die eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung ermöglichen, sowie in diesem Zusammenhang erforderliche Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung dieser Infrastruktureinrichtungen.
  • Ebenso förderfähig ist der Bau von Wegen einschließlich Bauplanung, Bauausführung und Bauleitung, sofern diese ausschließlich Erholungszwecken dienen und eine Breite von weniger als zwei Metern aufweisen.
  • Darüber hinaus werden nachgewiesene Ausgaben für Investitionen und Studien zur Neuanlage, Entwicklung, Errichtung und Aufwertung von Besucherleitsystemen sowie zur Bereitstellung von Besucherinformationen unterstützt.

Im Bereich des natürlichen Erbes werden Studien zu natürlich vorkommenden Arten und Lebensräumen sowie zu den Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen auf diese gefördert. Ebenso können Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes unterstützt werden, sofern deren Fördernotwendigkeit aus entsprechenden Studien hervorgeht.

Auch Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des kulturellen Erbes sind förderfähig. Dazu zählen Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes, insbesondere kulturhistorisch bedeutsamer und landschaftsprägender Bauwerke einschließlich der sie umgebenden Kulturlandschaft. Zudem werden Studien zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes gefördert, sofern sie einen direkten Bezug zum Naturpark aufweisen.

Ein weiterer Förderbereich umfasst Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für alle Aspekte, die mit den Zielsetzungen des Naturparks in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung naturparkrelevanter Informationen durch Flyer, Broschüren, Ausstellungen, Informationstafeln, interaktive Informations- und Bildungsmodule, Veranstaltungen sowie Bildungsangebote.

Die Fördertatbestände „Naturparkpläne“ und „Projektkoordination“ können ausschließlich von Naturparkvereinen oder Naturparkfördervereinen beantragt werden.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Gemeinde baut Wanderweg zur Erholung aus

Eine Gemeinde innerhalb eines Naturparks in Baden-Württemberg beantragt Mittel für den Bau eines Wanderwegs mit einer Breite von weniger als zwei Metern, der ausschließlich Erholungszwecken dient. Förderfähig sind die Ausgaben für Bauplanung, Bauausführung und Bauleitung. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Naturparkverein erstellt Naturparkplan

Ein Naturparkverein in Baden-Württemberg beantragt Mittel für die Erstellung eines Naturparkplans und die Projektkoordination. Diese beiden Fördertatbestände können ausschließlich von Naturparkvereinen oder Naturparkfördervereinen beantragt werden. Unternehmen oder Kommunen sind hier nicht antragsberechtigt.

Verein sensibilisiert Bevölkerung mit Ausstellung

Ein Verein innerhalb eines Naturparks in Baden-Württemberg beantragt Zuschüsse für eine Ausstellung und Informationstafeln zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Ziele des Naturparks. Solche Maßnahmen zur Sensibilisierung sind auch innerhalb bebauter Ortsteile förderfähig, anders als viele andere Vorhaben. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Diese rechtlichen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Maßnahmen werden nur im ländlichen Gebiet gemäß GAP-Strategieplan und innerhalb der Naturparkkulisse gefördert (eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden).
  • Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit der Maßnahme begonnen werden.
  • Innerhalb bebauter Ortsteile kann keine Zuwendung für Maßnahmen gewährt werden. Eine Ausnahme bilden Studien, Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformation sowie Maßnahmen die unter den Punkt „Sensibilisierung“ fallen.

Ablauf

Den Antrag für eine Maßnahme innerhalb der Naturparkkulisse können Sie wie folg beantragen:

  • Laden Sie das Förderantragsformular beim Förderwegweiser herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie die fördermaßnahmenspezifischen Nachweise und Unterlagen bei und senden Sie alle Unterlagen an ihre zuständige Naturpark-Geschäftsstelle.
  • Die Unterlagen werden dort auf Vollständigkeit überprüft und anschließend an das Regierungspräsidium Freiburg zur weiteren Bearbeitung und Bewilligung gesandt.

Sofern Sie Sie Bedingungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbeschied und können mit der Umsetzung ihrer Maßnahme beginnen.

Hinweise zum Verfahren

Die Förderanträge sind über die zuständige Naturpark-Geschäftsstelle bis zum 31.03. eines Kalenderjahres beim Regierungspräsidium Freiburg als Bewilligungsstelle einzureichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Förderantrag
  • Projekt-/Vorhabensbeschreibung
  • Kostenplan
  • Kostenplausibilisierung
  • Lageplan, Bauplan (bei Wegebau, Pavillon o. ä.)
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen
  • Finanzierungsnachweis (bei EU-Kofinanzierten Maßnahmen ab förderfähigen Gesamtausgaben > 20.000 EUR netto) (Formular für Kommunen)
  • Einverständniserklärung der Eigentümer (falls erforderlich)
  • Kontrafaktische Fallkonstellation (erforderlich für Große Unternehmen und Kommunen bei Maßnahme „Entwicklung des Erholungswertes“)

Bearbeitungsdauer

Je nach Eingang der Antragsunterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer 2 bis 3 Monate.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg (VwV NPBW)
vom: 26.06.2024
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Az.: 52-8843.00 -
Fundstelle: GABl. 2024, S. 336

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Schlagwörter: Naturpark Naturparke naturnah Erholungslandschaften Erholungslandschaft Stärkung der ländlichen Räume ländlicher Raum regional Erholung Naturerlebnislandschaften Natur Erlebnis Landschaft Gleichgewicht Naturschutz Naturnutzung Tourismus biologische Vielfalt Mensch und Natur Wirtschaft Wertschöpfung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/zuwendungen-naturparke-863269.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
Ebene
Land (Baden-Wuerttemberg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Beratung; Gesundheit und Soziales; Infrastruktur; Kultur, Medien und Sport; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung; Umwelt- und Naturschutz
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Umwelt- und Naturschutz
Infrastruktur
Kultur; Ländliche Entwicklung; Tourismus
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur; Politische Bildung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung
Umwelt- und Naturschutz
Naturschutz und Landschaftspflege; Öffentliche Infrastruktur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Regierungspräsidium Freiburg
Haus der Natur
Dr.-Pilet-Spur 4
79868 Feldberg
Tel. +49 761 208-1436
referat82@rpf.bwl.de
www.naturparke-bw.de/

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